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Ostschweiz
Werdenberg & Obertoggenburg
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland schickt einen notorischen Dieb für elf Monate ins Gefängnis, nach einem runden Dutzend Eigentumsdelikte. Obs was nützt, ist unklar. Der Asylbewerber müsste schon längst zurück in Algerien sein. Er geht aber einfach nicht.
Der 30-jährige Angeklagte hatte sich auf eine ebenso unauffällige wie bequeme Form des Diebstahls spezialisiert. Er hielt nach Automobilien Ausschau, deren Türen unverschlossen waren, bei denen aber auf den Sitzen oder im Handschuhfach Beute lockte. So konnte er situativ und spontan zugreifen, brauchte kein Werkzeug, machte keinen Lärm, sondern nahm grade mit, was sich anbot. Dies, vorab im Raum Mels und Sargans sowie in nahen Dörfern im Raum Werdenberg-Sarganserland.
Einmal schnappte er sich ein Laptop vom Rücksitz eines VW-Passats im Wert von 1500 Franken, ein anders Mal ein Portemonnaie mit Inhalt plus Brille im Gesamtwert von 1700 Franken. Öfter jedoch fiel seine Beute deutlich bescheidener aus, ja meist ziemlich erbärmlich. So fiel ihm beim Durchstöbern eines weiteren offengelassenen Autos statt Wertsachen bloss ein Sechserpack Bierdosen in die Hände. Davon konnte die Polizei immerhin deren vier sicherstellen und dem rechtmässigen Besitzer zurückgeben. Das Deliktsgut lag danach bei satten vier Franken.
In gleicher Höhe resultierte seine Beute, als er in einem weiteren offenstehenden Wagen ganze vier Franken in Münzen mitgehen liess. Mehrere Diebstähle erwiesen sich zudem als kompletter Schuss in den Ofen. Denn rein gar nichts Zählbarer resultierte bei fünf Diebstahlversuchen, wo er überhaupt nichts Wertvolles mitnehmen konnte, weil schlicht nichts rumlag. Da hatten die Besitzer wohl vorgesorgt.
Trotzdem staunt der unbedarfte Zuschauer, wieviele Menschen ihre Fahrzeuge offenbar routinemässig offenlassen oder aus anderen Gründen unverschlossen herumstehen lassen. Zwei weitere Diebstähle unternahm der Beschuldigte in einem Warenhaus. Hier hatten es ihm kostbare Parfümfläschchen angetan, im anderen Fall eine Armbanduhr, ein Gilet sowie Körperpflegemilch, dies alles im Gesamtwert von rund 1000 Franken.
Abgerundet wird der beklagenswerte Gesamteindruck von einem Wutausbruch des Angeklagten bei der Polizei. Hier belegte er einen Beamten mit nicht-zitierbaren Schimpfwörtern, fügte sich dann selbst eine Verletzung zu und verschmierte seine Zelle mit Blut, Sachschaden rund 200 Franken.
An Schranken bekannte er sich keineswegs rückhaltlos zu den vorgeworfenen Taten. Es könne zwar durchaus sein, dass er es gewesen sei, räumte er ein. Doch er könne sich aber nicht mehr sicher erinnern. Das liege am Alkohol, der ihn allenthalben verführe und später wisse er dann eben von nichts. Er lebe von der Nothilfe, gab der schon vor fünf Jahren rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber an. Er wolle aber nicht nach Algerien zurück und er habe auch keinen Zweifel daran, dass seine Chance hier noch komme. Näher zu konkretisieren vermochte er diese Hoffnung nicht.
Die Anklage forderte elf Monate Haft. Dies auch, weil der Mann mehrere ausländerrechtliche Delikte auf dem Kerbholz habe. So habe er mehrfach unerlaubt seinen begrenzten Rayon verlassen und halte sich überhaupt illegal in Lande auf. Dafür sei er bereits mehrfach gerichtlich belangt worden, zuletzt mit zweieinhalb Monaten Haft, und er müsse nun folglich erneut bestraft werden.
Das Gericht folgte im Wesentlichen den Anträgen der Anklage. Es sprach ihn zwar von einem der Diebstähle frei. Dabei sollte er in einer Bar einer Frau aus der Handtasche Bargeld geklaut haben. Das liess sich aber nicht beweisen. In allen anderen Fällen belegten hingegen DNA-Spuren oder aufgefundenes Deliktsgut seine Täterschaft hinreichend. So wurden letztlich auch die beantragten elf Monate Haft fällig, zudem eine Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 12560 Franken. Ebenfalls zu zahlen ist eine bedingte Geldstrafe von 2015, weil er sich ganz offensichtlich nicht bewährt hat.
Mit dem Warten auf die «Chance» könnte es demnach noch etwas dauern.