Das Urteil nach der tödlichen Messerattacke im Asylheim: 16 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis für den 37-jährigen Algerier

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat den Mörder eines ägyptischen Asylbewerbers zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Von einer Verwahrung hat es jedoch abgesehen.

Reinhold Meier
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Die Bluttat ereignete sich im Februar 2018 in diesem Gebäude. Heute wird es nicht mehr als Asylzentrum genutzt, sondern von der Jugendarbeit Mels/Sargans.

Die Bluttat ereignete sich im Februar 2018 in diesem Gebäude. Heute wird es nicht mehr als Asylzentrum genutzt, sondern von der Jugendarbeit Mels/Sargans.

Bild: Adrian Lemmenmeier-Batinic

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, seinem Opfer, einem Mitbewohner im damaligen Asylheim in Heiligkreuz, eine Tätlichkeit heimgezahlt zu haben, die jener ihm bei einem Grillabend zugefügt hatte. So habe er schliesslich ein Messer gekauft und es beim Melser Bahnhof versteckt. Vier Tage danach sei er zur Tat geschritten. Zuvor hatte er bereits mehrfach angekündigt, sein Opfer töten zu wollen, um seine «Ehre» wiederherzustellen. «Vor allen Leuten, rein, raus, bis zum letzten Atemzug». Mit dieser Absicht begab er sich in die Asylunterkunft, holte sein Messer raus und stach ohne ein einziges Wort binnen einer guten Minute 29 Mal auf sein Opfer ein. Immer wieder, wie wild geworden, in einem blitzartigen Staccato.

Das Gericht gelangte nun zur Überzeugung, dass der 37-jährige Angeklagte aus Algerien den Mord zweifelsfrei geplant und ausgeführt hat. Die Mordmerkmale seien erfüllt, heisst es, namentlich das besonders verwerfliche Motiv der Tat sowie die besonders verwerfliche Art ihrer Ausführung. So fällte die Kammer einen Schuldspruch und schickt den Angeklagten für 16 Jahre hinter Gitter. Danach wird ein 15-jähriger Landesverweis wirksam. Wenn überhaupt, so wird der Mann also erst als bald 70-Jähriger theoretisch wieder Schweizer Boden betreten dürfen.

Ausschaffung über Jahre gescheitert

Ins Strafmass fliesst ein, dass dem Mann auch mehrfache Sachbeschädigungen, rechtswidrige Aufenthalte und Verstösse zur Rayonbegrenzung zur Last gelegt werden. Seine Ausschaffung war seit 2013 mehrfach gescheitert, nach illegaler Einreise, Ablehnung des Asylantrags und mehrfachen Ausreise-Aufforderungen der Behörden. Er blieb illegal hier. Auch die Eingrenzung seines Aufenthalts auf die Gemeinde Mels scherte ihn nicht.

An Schranken hatte er erklärt, seine Todesankündigungen nicht wirklich ernst gemeint zu haben, sondern er habe sie bloss leichthin dahingesagt. Seine Verteidigung plädierte denn auch «nur» auf Totschlag, wobei die psychische Belastung durch den Schlag bei dem besagten Grillfest zu berücksichtigen sei. Sie hat dafür sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anklage sprach hingegen von «eiskaltem Mord» und legte im Gerichtssaal einschlägige Bilder vor. Sie forderte 20 Jahre Haft und schob noch an Schranken den Antrag auf Verwahrung nach.

Keine Verwahrung, keine Erwartung

Diesen hat das Gericht jedoch abgewiesen, weil es die gesetzlich dafür notwendigen Voraussetzungen für nicht gegeben ansieht. So hatte ein Gutachter keineswegs die nötige «schwere psychische Krankheit festgestellt, die ernsthaft weitere Taten erwarten lässt», wie es das Gesetz sinngemäss fordert. Vielmehr wurde eine höchstens nur leicht verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Der Mann ist also, kurz gesagt, nicht krank, sondern unmoralisch. Ob er damit, wie er im Vorfeld der Tat anmahnte, seine «Ehre» wiederhergestellt hat, wird nur er selbst wissen.