Mit 2,7 Promille intus: Mann prügelt Frau halbtot – Kreisgericht Mels verurteilt ihn zu 14 Monaten Haft

Ein ungeheurer Gewaltexzess hat das Kreisgericht in Mels beschäftigt. Opfer war eine Frau, die von ihrem Mann so grausam geschlagen wurde, dass sie hätte sterben können. Die Brutalität belegt, wie Alkohol einen Menschen zum Straftäter machen kann.

Reinhold Meier
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Die Frau war wegen der Prügelattacke fast zwei Monate arbeitsunfähig. (Symbolbild: Imago)

Die Frau war wegen der Prügelattacke fast zwei Monate arbeitsunfähig. (Symbolbild: Imago)

Zu dem rohen Angriff ist es am Vortag des letzten Weihnachtsfestes im Raum Sargans gekommen. Nach dem Mittagessen haben der Angeklagte, ein 53-Jähriger aus Sri Lanka und seine ebenfalls tamilische Gattin über den Alkoholkonsum des Mannes gestritten. Nach einem Wortgefecht, wollte die Frau das Haus verlassen, über eine Treppe in Richtung Garage. Doch noch bevor sie die Treppe erreichte, hat ihr der mit über zwei Promille Alkohol aufgeladene Gatte mit der Hand gegen den Kopf geschlagen. Sie stolperte, fiel hin, konnte aber die Garage noch erreichen.

Dort wurde sie umgerissen und kam rücklings auf dem Boden zu liegen. Als sie sich aufrichten wollte, schlug ihr der Angeklagte mit der Faust so hart auf den Kopf, dass sie wieder rücklings auf den Boden kippte. Der Angreifer setzte sich sodann auf sie und drückte ihr aus der überlegenen Position mit beiden Händen den Hals zusammen, so dass sie kaum noch atmen konnte. Ihm sei damals bewusst gewesen, dass er seine Frau damit in akute Lebensgefahr gebracht habe, und genau das habe er auch vorgehabt, hielt die Staatsanwaltschaft fest.

Lebensgefährlich verletzt

Nachdem der Beschuldigte seine Frau kurz losgelassen hatte, stand er auf, zerrte sie an den Beinen auf dem Boden herum, liess sie dann liegen und trat ihr binnen Sekunden viermal mit dem Fuss gegen den Kopf. Damit habe er unmittelbar lebensgefährliche Kopfverletzungen in Kauf genommen, dazu bleibende, schwer entstellende Augen- wie Gesichtsverletzungen und den Verlust des Sehvermögens, erklärte die Anklage spürbar schockiert. Erst dann liess er ab und schaute über zwei Minuten zu, wie die Frau benommen und schwer verletzt am Boden kauerte. Als sie schliesslich reglos auf den Boden kippte, legte er sich daneben und torkelte später aus der Garage.

Zurück bei Sinnen, sah die Frau keinen Ausweg mehr, als in ihrer Not in den Luftschutzkeller zu fliehen, der neben der Garage lag und sich dort einzusperren. Erst eine Viertelstunde später wagte sie, sich ins Haus zu begeben und im Bad einzuschliessen. Von dort telefonierte sie der Tochter. Sie hatte bei der gnadenlosen Tortur teils schwere Schwellungen und Blutergüsse an Nase, Hinterkopf, Wangen, Kinn und Hals erlitten, dazu eine Gehirnerschütterung, ein Schädelhirntrauma und eine psychische, posttraumatische Belastungsstörung. Fast zwei Monate war sie arbeitsunfähig, einen weiteren Monat zu 50 Prozent.

Haft unbedingt, Therapie geht vor

Die Anklage sprach von einem schweren Verschulden mit hohem, lebensbedrohlichem Verletzungsrisiko. Für den Täter sprach, dass er als bisher völlig unbescholtener Bürger gilt und seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt durch eine Alkoholkonzentration von bis zu 2,7 Promille eingeschränkt war. Entscheidend ins Gewicht fiel für die Anklage jedoch sein rückhaltlos geständiges und kooperatives Verhalten, das er auch an Schranken bestätigte. «Bei allen Einvernahmen zeigte er ehrliche Reue und Betroffenheit». Alle ihm auferlegten Massnahmen habe er ohne Widerrede akzeptiert und über Monate strikt eingehalten. Er habe seine Lehren gezogen und gezeigt, dass er gewillt sei, sein Alkoholproblem zu bekämpfen. Auch ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass die Prognose günstig sein, sofern der Mann eine Suchttherapie mache.

Damit war der Weg zu einem so genannt abgekürzten Verfahren frei, bei dem die Verteidigung dem Urteilsvorschlag der Anklage zustimmt. Auch der Überprüfung durch das Gericht hielt das Dispositiv stand, so dass letztlich eine unbedingte Haftstrafe von 14 Monaten ausgefällt wurde. Sie wird vorab zugunsten einer erfolgreichen Suchttherapie aufgeschoben. Ob diese dauerhaft nützt, wird der Mann beweisen müssen. Das Opfer hat auf eine Strafklage verzichtet und wohnt wieder mit dem Mann zusammen.