42-Jähriger trat in Schaan minutenlang auf den Saufkumpanen ein – nun sprach ihn das Gericht schuldig

Ein 42-Jähriger musste wegen schwerer Körperverletzung auf der Anklagebank Platz nehmen.

Julia Kaufmann
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Vor dem Kriminalgericht hatte sich ein 42-Jähriger wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu verantworten.

Vor dem Kriminalgericht hatte sich ein 42-Jähriger wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu verantworten.

Daniel Schwendener

Vor dem Kriminalgericht hatte sich am Mittwoch ein 42-Jähriger wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu verantworten.

Der Schaaner Postplatz ist für den Angeklagten und sein späteres Opfer ein beliebter Treffpunkt für den gemeinsamen Alkoholkonsum. Im vergangenen Juli trafen sich die beiden Männer dort einmal mehr, tranken Bier und führten ein Gespräch. Dieses entwickelte sich im Laufe des Abends allerdings zu einer verbalen Auseinandersetzung.

Der Angeklagte gab dem Richter an, sein 65-jähriger Kollege hätte gut zweieinhalb Wochen zuvor seine Freundin belästigt. Das wollte er noch einmal zur Sprache bringen. Der 65-Jährige wiederum schilderte im Zeugenstand, dass er sein Gegenüber gefragt habe, weshalb er ihm Bierflaschen auf die Terrasse geworfen hätte. «Meine Enkelin läuft gerne barfuss, das ist gefährlich», erklärte er. Der Angeklagte räumte daraufhin ein, dass es mehrere Gründe für den Streit gab.

«Er hat mich eben wütend gemacht.»

Das sagte der 42-Jährige, der gemäss seiner Sachwalterin einen Hang zur Impulsivität hat und leicht zu beeinflussen ist.

Mit Fusstritten malträtiert, bis Jugendliche einschritten

Der Streit endete an jenem Abend schliesslich in einer Handgreiflichkeit, wobei der Angeklagte seinen Kollegen mit beiden Händen packte und zu Boden stiess. Wehrlos auf dem Asphalt liegend, versetzte ihm der 42-Jährige über mehrere Minuten hinweg Fusstritte in Richtung Oberkörper und Kopf. Als der 65-Jährige wieder auf die Beine kam, stiess ihn sein Kollege erneut zu Boden und malträtierte ihn mit weiteren Fusstritten, bis eine Gruppe Jugendlicher deeskalierend einschritt.

Durch den Angriff zog sich der 65-Jährige Schürfungen, Prellungen, Schwellungen sowie Hämatome zu und lag nach eigener Aussage mehrere Tage auf der Intensivstation. Während des Vorfalls waren beide Männer alkoholisiert. Der Angeklagte hatte 1,33 Promille, sein Kollege 1,22. Auf die Frage des Richters, ob dies der normale Pegel sei oder sich der 42-Jährige im Vollrausch befand, entgegnete er, leicht angetrunken gewesen zu sein. Der Angeklagte gestand:

«Ich habe ohne die Absicht, ihn zu verletzten, zugetreten. Gleichwohl war ich nicht überrascht, dass er sich verletzt hat.»

Er hatte sich bereits im Vorfeld der Verhandlung bei seinem Kollegen entschuldigt und tat dies am Mittwoch erneut.

Der 65-Jährige wurde daraufhin zum derzeitigen Verhältnis zum Angeklagten befragt. Auch er bekräftigte, dass es seinem Kollegen leidtue. «Mittlerweile hat er mir beim Holzen ausgeholfen und wir grüssen uns ganz normal.» Auf eine finanzielle Forderung verzichtete der 65-Jährige.

Auf sensibelste Bereiche des Körpers eingetreten

Ein zweiter Zeuge, der zur gestrigen Verhandlung geladen war, wurde für die Urteilsfindung schliesslich nicht mehr in den Saal gerufen – der Angeklagte zeigte sich von Beginn an geständig und das Videomaterial der Überwachungskamera zeigte den Übergriff deutlich. Ebenfalls konnte sich der Richter anhand der zahlreichen Vorstrafen ein Bild vom Angeklagten machen: Körperverletzung, mehrere Fälle von Sachbeschädigung, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und Raub.

Trotz der eindeutigen Beweislage plädierte der Verteidiger darauf, dass es sich anstelle der versuchten schweren Körperverletzung lediglich um eine leichte Körperverletzung handle: «Obwohl er öfters zutrat, hat das Opfer keine schweren Verletzungen davongetragen.» Anderer Meinung war der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer herausstrich, dass Oberkörper und Kopf, auf die der Angeklagte bewusst eingetreten habe, die sensibelsten Bereiche des Menschen seien. Der Richter war derselben Ansicht und sprach den Angeklagten schuldig. «Anhand des Videos kann man nicht davon ausgehen, dass Sie ihren Kollegen nicht verletzen wollten», sagte er an den 42-Jährigen gerichtet, und fügte an:

«Sie hatten Glück, dass der Angriff keine schwereren Verletzungen zur Folge hatte.»

Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Der Angeklagte erhielt eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, die auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesprochen wurde. Auf eine Umwandlung in eine Geldstrafe verzichtete der Richter bewusst. «Sie müssen Ihre Emotionen in den Griff kriegen und den Frieden wahren. Wenn die Wut in Ihnen aufkommt, müssen Sie sich im stillen Kämmerchen abreagieren und nicht Personen attackieren oder fremdes Hab und Gut zerstören. Das geht einfach nicht.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.