Lichtblick beim Jugendschutz: Nur in Sevelen konnten Jugendliche Alkohol oder Tabak kaufen

Das Blaue Kreuz hat mit Einverständnis der Gemeinden in der Region Jugendliche auf Testkäufe geschickt.

Armando Bianco
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Der Jugendschutz beim Alkoholverkauf hat grosse Bedeutung. (Bild: Susan Basler)

Der Jugendschutz beim Alkoholverkauf hat grosse Bedeutung. (Bild: Susan Basler)

Während zwei Wochen im September hat das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Gesundheitsdepartementes Kanton St.Gallen und mit Einverständnis der Werdenberger Gemeinden in Buchs, Grabs, Gams, Sennwald, Sevelen und Wartau Alkohol- und Tabaktestkäufe mit Jugendlichen durchgeführt. Das Resultat ist erfreulich. Von 70 Verkaufsstellen haben nur zwei Betriebe aus Sevelen gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen verstossen.

Das Personal fordert die Ausweise nicht konsequent ein

Im Jahr zuvor haben von 63 getesteten Verkaufsstellen 27 unerlaubterweise Alkohol und Tabak an die jugendlichen Testkäufer verkauft; «Jugendschutz auf Schlingerkurs» lautete der Titel im W&O. 2019 zeichnen die Testkäufe ein ganz anderes Bild. Markus Büchel, Leiter des Kompetenzzentrums für Jugend (KOJ) in Buchs, will das nicht überbewerten. «Natürlich freue ich mich. Noch mehr hoffe ich, dass die Resultate in den nächsten Jahren bestätigt werden. Erst dann kann man interpretieren, dass die Verkaufsstellen die Gesetzeslage verinnerlicht haben.» Der Umstand, dass jeweils gegen 70 Betriebe in der Region besucht werden, geben den Zahlen einen repräsentativen Charakter. Die Jugendlichen dürfen als Testkäufer nicht lügen und müssen ungeschminkt auftreten.

Kritisch zu betrachten ist, dass in 36 Betrieben die Ausweise der Jugendlichen nicht konsequent eingefordert wurden, sodass keine Rückschlüsse auf eine entsprechende Nachfrage des Verkaufspersonals bei einer allfälligen Lüge gemacht werden können.

Gut sichtbare Hinweise fehlen häufig

Wie aus dem Monitoring des Blauen Kreuzes weiter hervorgeht, haben 56 Werdenberger Betriebe das Gesetz nicht erfüllt, welches gut sichtbar angebrachte Jugendschutzhinweise verlangt. «Dabei wäre diese Massnahme sehr einfach umzusetzen, indem man Hinweisschilder oder Kleber an der Kasse, im Gästebereich oder am Verkaufspunkt anbringt», moniert Markus Büchel.

Laut dem kantonalen Gastwirtschaftsgesetz sind die Gemeinden zuständig für Umsetzung und Kontrolle der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Fachkreise raten, das Verkaufspersonal regelmässig für die Anliegen des Jugendschutzes zu sensibilisieren, um eine möglichst optimale Einhaltung zu erreichen.

Jahrelange Arbeit am Buchserfest fruchtet bei Standbetreibern

Einen positiven Eindruck hat Markus Büchel von den Vereinen und Standbetreibern am Buchserfest 2019. «Die jahrelange Arbeit fruchtet, die meisten haben sich wirklich vorbildlich verhalten und ihre Verantwortung wahrgenommen, die Umsetzung des Schutzalters mit den Bändeln funktioniert.» Es sei beispielsweise für beide Seiten hilfreich, wenn KOJ-Mitarbeiter und Beteiligte des Alkoholpräventionsprojektes Smartconnection am Tag des Buchserfestes auf die Standbetreiber zugehen und sie auf das System der Alterskontrolle und dessen Sinn hinweisen.

Dennoch finden Jugendliche immer wieder Wege, um an Alkohol zu gelangen. «Das konnte man heuer zu später Stunde an den vielen Jugendlichen am Buchserfest sehen, die alkoholisiert unterwegs waren», stellt Markus Büchel ernüchtert fest.