Keine Alternative zum geplanten Standort der Räfiser Bahnunterführung

Der Stadtrat reagiert auf das Referendum gegen den Nachtragskredit für die Unterführung. Eine Realisierung vor dem SBB-Doppelspurausbau erachtet er als sinnvoll.

Heini Schwendener
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Der Bahnübergang Stationsstrasse soll dereinst aufgehoben und durch eine Unterführung an einem anderen Ort ersetzt werden. (Bild: Heini Schwendener)

Der Bahnübergang Stationsstrasse soll dereinst aufgehoben und durch eine Unterführung an einem anderen Ort ersetzt werden. (Bild: Heini Schwendener)

Die IG Burgerau trat am 2. November an die Öffentlichkeit und gab bekannt, dass sie gegen den vom Stadtrat beschlossenen 2. Nachtragskredit für die Erschliessung Burgerau in der Höhe von 150000 Franken das fakultative Referendum ergreife.

Der Stadtrat hat nun darauf reagiert und in einer Medienmitteilung die Sicht der Behörden dargelegt. Es gehe darum, die Bevölkerung über allfällige Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Nachtragskredit zur Unterführung Räfis-Burgerau zu informieren, heisst es in der Medienmitteilung.

Lösung für die Zukunft bereithaben

Der Stadtrat hat drei Punkte aufgenommen: Wann wäre der ideale Zeitpunkt, die Unterführung zu realisieren? Gibt es für die Unterführung einen alternativen Standort? Gibt es neben der geplanten Unterführung auch noch eine Verbindung zwischen Räfis und Burgerau nur für den Personen- und Veloverkehr?

«Grundsätzlich sieht sich der Stadtrat in der Pflicht, für die Zukunft eine Lösung bereitzuhaben für die Erschliessung der Burgerau, falls Barrieren aus rechtlichen, sicherheitstechnischen oder anderen Gründen nicht mehr erlaubt sein sollten», heisst es in der Mitteilung der Stadt, und weiter: «Der Zeitpunkt für die Realisierung einer Unterführung vor dem Doppelspurausbau ist sinnvoll.»

Spätere Realisierung ist möglich

Es solle aber selbstverständlich auch möglich sein, eine Unterführung viel später, nämlich erst bei effektivem Bedarf zu realisieren. Dafür versuche die Stadt Buchs so oder so schon heute das nötige Land zu reservieren.

Der Stadtrat ist nach Einwänden aus der Bevölkerung zum Schluss gekommen, dass nur eine Unterführung mit einem 3,5 Meter breiten Velo- und Fussgängerweg nachhaltig und zukunftsfähig ist. Dafür hat sich auch die betroffene Bevölkerung an einer Konsultativabstimmung an einem Infoabend im September ausgesprochen. Der Stadtrat lehnt somit mittlerweile die ursprüngliche Variante eines 2 Meter breiten Fussgängerweges ab.

Technisch nur an diesem Ort machbar

Die IG Burgerau kritisiert das Projekt einer Bahnunterführung beim Narzissenweg als «unausgereift», der Standort sei zudem gar nicht ideal. Dazu hält die Stadt jedoch in ihrer Medienmitteilung fest: «Eine Unterführung für den motorisierten Verkehr ist gemäss fachlicher Prüfung an einem anderen Ort technisch nicht machbar. Die Unterführung kann nur am Narzissenweg gebaut werden.»

Wie also weiter sollte das Referendum zustande kommen und auch die Abstimmung entsprechend ausfallen? Dazu schreibt die Stadt: «Aufgrund dieser Überlegungen würde das Projekt bei einer Ablehnung des Planungskredits zurückgestellt. Die Unterführung würde erst bei Vorliegen eines zwingenden Grundes realisiert, Jahre nach der Eröffnung der Doppelspur. Die heutigen Übergänge würden dann mit neuen Barrieren-Anlagen bestehen bleiben.»

Was, wenn die Barrieren an der Stations- und an der Burgerauerstrasse irgendwann geschlossen werden sollten und die Unterführung doch gebaut werden müsste. Der Buchser Stadtrat vertritt die Meinung, dass dannzumal neben der vorgesehenen Unterführung für Autos, Fussgänger und Velos am Narzissenweg eine zusätzliche zentrale Personen- und Velounterführung zu prüfen wäre, um die Burgerau optimal für alle Menschen auf beiden Seiten der Eisenbahnlinie zu erschliessen.