Startseite
Ostschweiz
Werdenberg & Obertoggenburg
Er wollte ein Wattwiler Seniorenpaar mit seinen Anrufen bestechen und betrügen. Doch der nun aufgdekckte Fall eines Telefonbetrügers ist nur eine von vielen in der Ostschweiz. Jetzt muss er selbst bezahlen.
Es ist nur ein Fall von vielen in der Ostschweiz: Ein Telefonbetrüger wollte sich mit einem Schockanruf bei einem älteren Ehepaar Geld erschwindeln. Anfang Jahr gab sich der Telefonbetrüger als Polizist aus und forderte mehrere Tausend Franken Kaution – die Tochter des Wattwiler Paars sei angeblich in einem Unfall verwickelt, die Kaution sei für die Freilassung der Tochter vonnöten.
Das Paar schöpfte jedoch Verdacht und kontaktierte die «richtige» Kantonspolizei St.Gallen. Diese stellte der Täterschaft eine Falle. Das Paar tat so, als ob es die 60000 Franken übergeben wolle, im Couvert befand sich aber nur ein benutztes Taschentuch. Ein 53-jähriger Tscheche ging der Kantonspolizei St.Gallen ins Netz, nach der Übergabe des vermeintlichen Geldumschlags beim Hotel Walhalla in St.Gallen schnappten die Handschellen zu.
Ein Fall von vielen – aber einer, bei dem die Betroffenen richtig reagiert haben, wie die Kantonspolizei in einer Medienmeldung festhält: «Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen von Ihnen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung», heisst es in der Mitteilung der Polizei.
Ebenso würden die Behörden niemals Kautionen nach angeblichen Verkehrsunfällen von Angehörigen verlangen. Man soll nie fremden Anrufenden Angaben zu den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen machen. Sei man sich unsicher, ob ein Anruf tatsächlich von der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden kommt, soll man sofort auflegen und sich entweder bei einer Polizeistation in der Nähe oder direkt beim Notruf melden.
Das Wattwiler Seniorenpaar hat sich also in allen Punkten vorbildlich verhalten. Im Grossen und Ganzen jedoch geschieht dies selten. Im Rückblick auf das vergangene Jahr 2022 nennt die Kantonspolizei für den Kanton St.Gallen über 440 gemeldete Fälle von Schockanrufen, 30 davon zielten auf potenzielle Opfer im Toggenburg.
In rund 20 Fällen waren die Betrüger mit ihrer Masche erfolgreich und erbeuteten so kantonsweit fast eine Million Franken. Während der Dezember vergleichsweise ruhig verlaufen sei, würden sich zurzeit die Betrugsversuche wieder häufen, ergänzt die Kantonspolizei.
Im Wattwiler Fall liegt mittlerweile der Strafbefehl gegen den mutmasslichen Täter vor – mutmasslich, denn der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der 53-Jährige wird des Betrugs für schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren bestraft. Ausserdem muss er eine Busse von 500 Franken sowie Entscheidungsgebühren von 650 Franken bezahlen.
In seiner Begründung betont die Staatsanwaltschaft den hohen psychischen Druck, den der Beschuldigte aufgebaut hat, und den «beinahe pausenlosen Telefonkontakt», mit dem die Täterschaft das Seniorenpaar unter Druck setzte.
Das Paar hätte nur mit besonderer Mühe die Richtigkeit der Anrufe prüfen können, sie seien als Geschädigte arglistig in die Irre geführt worden.