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Nach der Strafanzeige der Gemeinde darf nun die Staatsanwalt ermitteln.
(wo) Der ehemalige Leiter des Altersheims Forstegg in Sennwald hat das Heim in der Zeit von 2014 bis 2018 finanziell an die Wand gefahren. Im Januar dieses Jahres hat die Gemeinde Sennwald darum bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den ehemaligen Heimleiter und dessen Frau eingereicht.
Gemäss einer Meldung von «toponline.ch» darf die Staatsanwaltschaft St.Gallen ermitteln. Die kantonale Anklagekammer habe grünes Licht dafür gegeben. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft St.Gallen sagte auf Anfrage des W&O, dass nicht nur gegen den Heimleiter, sondern auch gegen dessen Frau ermittelt werde.