Startseite
Ostschweiz
Werdenberg & Obertoggenburg
Häusliche Gewalt und Stalking war das Thema eines Referats im Psychiatrie-Zentrum.
Am vergangenen Dienstag fand im Psychiatrie-Zentrum Werdenberg-Sarganserland ein Referat zum Thema «Häusliche Gewalt und Stalking» statt. In der Kooperation der Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt St.Gallen und den St.Gallischen Psychiatrie-Diensten Süd griff die Referentin Miriam Reber die Themen zur Entstehung und dem Umgang der Phänomene Stalking und Häusliche Gewalt praxisnah auf. Das Wichtigste sei: Grenzen setzen. Anhand eines Praxisbeispiels illustrierte Miriam Reber, die auch Co-Präsidentin der Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt ist, was Stalking ist und was es für Betroffene bedeutet.
Eine Frau in einer Scheidungssituation wurde von ihrem Mann massiv beleidigt, telefonisch und über Social Media unablässig verfolgt und auch falsch beschuldigt. Hilfe fand die Frau bei der Opferhilfe, hauptsächlich in einer psychologischen Betreuung, aber auch mit Hinweisen, welche Schritte im Alltag wichtig sind und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Die Polizei konnte ihr nicht nachhaltig weiterhelfen, auch ein richterliches Annäherungsverbot auf 100 Meter half wenig. Was blieb, war die permanente Angst vor neuen Angriffen. Und dann hörte sie auf einmal nichts mehr von ihrem Mann. Ohne ersichtlichen Grund. Nebst der Erleichterung blieb jedoch auch hier die Angst bestehen, dass das Stalking genauso plötzlich wieder beginnt.
Stalking bedeutet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Das Leben wird für Betroffene nebst dem psychischen Stress zur Qual, etwa, weil sie mehrfach die Telefonnummer wechseln, stetig einen anderen Arbeitsweg nehmen oder für Einkäufe die gewohnten Geschäfte wechseln müssen. Stalking ist kein eigentlicher Straftatbestand und entsprechend schwierig zu ahnden. Trotzdem gibt es rechtliche Möglichkeiten, etwa wenn Stalking zu Nötigung führt. Zivilrechtlich kann als Beispiel eine Wegweisung, ein Annäherungs- oder Kontaktverbot verfügt werden.
Wichtig ist es für Betroffene von Stalking und häuslicher Gewalt, stark zu sein und Grenzen zu setzen, das Umfeld zu informieren, aber auch Vorfälle zu dokumentieren und SMS oder Nachrichten nicht zu löschen. Wichtig ist ein konsequenter Kontaktabbruch zum Täter. Das ist teils nicht einfach, wenn gemeinsame Dinge, etwa in einer Trennungssituation, noch geklärt werden müssen oder bei gemeinsamen minderjährigen Kindern. Bei häuslicher Gewalt sind die Kinder immer auch von Gewalt betroffen. Das wird oft vergessen, sagt Reber. Die Opferhilfe kann Betroffene unterstützen, sowohl psychologisch wie auch auf der Ebene, welche konkreten Schritte möglich sind. Eine Anzeige bei der Polizei ist möglich, oft muss jedoch insistiert werden.
Dass die Veranstaltung nur von wenigen Leuten besucht wurde zeigt, dass Stalking und häusliche Gewalt schambesetzte Tabuthemen sind. Dennoch ist es wichtig, darüber zu sprechen und zu sensibilisieren. In der Öffentlichkeit mit Referaten und als Betroffene im eigenen Umfeld. Anlaufstellen in St.Gallen sind die Opferhilfe, das Frauenhaus, das Kindesschutzzentrum, die KESB oder die Beratungsstelle für Häusliche Gewalt. Im Notfall können sich Betroffene bei Gewalt auch direkt die Polizei wenden. (wo/pd)
Die schweizweite Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen*» hat am 25. November mit dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauenbegonnen und endet am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Weitere Informationen hierzu unter www.16tage.ch.