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Ostschweiz
Werdenberg & Obertoggenburg
Vier Kantonsräte aus dem Werdenberg nehmen Stellung zur Abstimmung über das Veranstaltungsverbot im neuen Polizeigesetz.
Der Kantonsrat hat am Dienstag mit dem Nachtrag zum Polizeigesetz über ein explizites Verbot für die Durchführung von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund beraten. Auslöser dafür war eine vom Kantonsrat gutgeheissene Motion nach dem Rechtsrockkonzert mit 5000 Personen in Unterwasser.
Der W&O hat vier Kantonsratsmitglieder aus der Region gefragt: «Warum haben Sie dieses Veranstaltungsverbot abgelehnt bzw. warum haben sie dieses Veranstaltungsverbot gutgeheissen?»
Ich schicke voraus, dass ich dem Vorstoss damals zugestimmt hatte. Was nun jedoch ausgearbeitet wurde, ist nicht tauglich. Der vorgeschlagene Gesetzestext lässt viele Fragen offen. Wann ist etwa eine Veranstaltung nicht mit der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbar? Wie gehen wir also mit einem Rap-Konzert um, bei dem die Interpreten Gewalt an Frauen verherrlichen oder mit Auftritten von Komikern, die eine Gruppe pauschal herabstufen? Wozu befugt das Gesetz, wenn ein Imam in einer Moschee dazu auffordert, die Schweizer Gesetze nicht zu akzeptieren? Und wie stellen wir fest, ob dadurch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massgeblich beeinträchtigt wird? Rechtssicherheit ist hier das höchste Gut – und diese Vorlage schafft neue Unsicherheiten. Wenn extremistische Veranstaltungen die öffentliche Ordnung gefährden, soll bereits heute hart durchgegriffen werden.
Extremistische Veranstaltungen, ob mit religiösem oder politischem Hintergrund, von links oder rechts organisiert, haben in einer liberalen, demokratischen Gesellschaft nichts verloren. Solche Veranstaltungen, die sich gegen die demokratische Ordnung wenden, dürfen von der Gesellschaft nicht toleriert werden. Der vorgeschlagene Artikel im Nachtrag zum Polizeigesetz ist aber völlig unpraktikabel. In den bekannten Fällen, die am Ursprung dieses Gesetzes liegen, hätte die Polizei bereits eingreifen können, dies aber nur mit massivem Personaleinsatz. An dieser Tatsache ändert auch das Verbot solcher Veranstaltungen nichts: Versammeln sich mehrere hundert Extremisten, stossen die Sicherheitsbehörden an ihre Grenzen. Mit diesem zusätzlichen Artikel im Polizeigesetz ist nichts gewonnen, man setzt höchstens ein Zeichen. Das ist zwar wichtig, noch wichtiger ist aber, dass die Gesellschaft gegenüber solchen extremistischen Veranstaltungen ein Zeichen setzt und diesen Strömungen entschlossen entgegentritt.
Das Veranstaltungsverbot ist gut gemeint, aber nicht wirklich umsetzbar. Der vorgesehene Gesetzesartikel lautet wie folgt: «Die Durchführung einer Veranstaltung, die nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbart werden kann und dadurch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massgeblich beeinträchtigt, ist verboten.» Was ist die Definition einer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung? Was ist die Definition eines massgeblich beeinträchtigten Sicherheitsempfindens? Ich bin für schlanke und klare Gesetze, was bei diesem Artikel meiner Meinung nach nicht zutrifft. Ein Verbot aufgrund eines «Empfindens» betrachte ich als sehr heikel, da ein Gefühl für jeden anders ist. Extremistische Veranstaltungen (egal welcher politischen Gesinnung) vorab verhindern zu können über ein Gesetz, halte ich für nicht möglich. Dennoch sollten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können, was bei der heutigen Gesetzgebung – auch ohne diesen Artikel – schon der Fall ist.»
Heute genehmigen die Gemeinden alle Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet. Sie haben bereits heute die Möglichkeit, solche Veranstaltungen abzulehnen, was auch regelmässig geschieht. Wenn eine Veranstaltung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie dies in Unterwasser geschehen ist, genehmigt wird, kann die Polizei bereits heute eingreifen und diese Veranstaltung auflösen. Das angedachte Gesetz will die Entscheidung und damit die Verantwortung von den Gemeinden wegnehmen und etwas kantonal regeln, das gar keine neue Regelung braucht. Wieso sollte der Kanton entscheiden, was auf den jeweiligen Gemeindegebieten stattfinden darf? Für mich ist eine möglichst hohe Autonomie der Gemeinden wichtig. Einem Gesetz, das es nicht braucht, stimme ich nicht zu, deshalb Nein zu dieser Vorlage.