Landtagsabgeordneter Erich Hasler verlangt wegen Heli-Stationierung in Balzers ein neues Betriebsreglement.
Seit Mitte Dezember 2018 ist die AP3 Luftrettung mit einem Rettungshelikopter im Heliport Balzers stationiert. Sie führt von hier aus Rettungseinsätze durch. Der im Heliport stationierte Rettungshelikopter wurde in den knapp neun Monaten bis Ende August über 350-mal alarmiert. «Vier von fünf Einsätzen waren Rettungsflüge, sogenannte Primäreinsätze», stellt AP3-Sprecherin Petra Seeburger fest.
In der Nacht, von 22 Uhr bis 6 Uhr früh, gebe es ausschliesslich Rettungsflüge gemäss Luftrecht – in knapp neun Monaten waren dies gemäss der Sprecherin 30 bis 35. Für diese gibt es gemäss geltendem Betriebsreglement vom Mai 2001 eine Ausnahme vom Nachtflugverbot, wie Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Erich Hasler schreibt.
Hasler hatte kritisiert, dass es «neu zu einer Vielzahl von Nachtflügen auf dem Heliport kommt, die keine Krankentransporte oder Katastropheneinsätze im Inland oder der näheren Region betreffen». Der Abgeordnete sieht in der Stationierung des AP3-Helikopters in Balzers einen neuen Sachverhalt.
Gemäss Regierungschef-Stellvertreter Risch ging man bei der Genehmigung des Heliport-Betriebsreglements im Mai 2001 nur «von einzelnen Nachtflügen und nicht von der Stationierung eines Rettungshelikopters mit 24-Stunden-Betrieb» aus. Die Regierung sehe nun «ohne Zweifel einen neuen Sachverhalt», den es neu zu beurteilen gelte. Das entsprechende Verfahren beim zuständigen Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) sei bereits im Gang.
«Beim Transport von Organspenden ist höchste Dringlichkeit geboten.» Petra Seeburger, Kommunikationsverantwortliche von AP3 Luftrettung
In einem solchen ordentlichen Verfahren erfolge eine Publikation und öffentliche Auflage, sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein, hält der Regierungschef-Stellvertreter fest. Bei der Auflage gebe es sowohl für die schweizerischen und liechtensteinischen Behörden als auch für betroffene Bürger Einsprachemöglichkeiten.
Mit seiner Anfrage im Landtag nimmt Hasler die AP3 Luftrettung und ihre Nachtflüge aufs Korn. «90 Prozent der Rettungseinsätze in Balzers fanden tagsüber und ausserhalb der Nachtruhezeiten statt», schreibt AP3-Sprecherin Petra Seeburger auf Anfrage des «Werdenberger & Obertoggenburger». Zwischen Mitte Dezember 2018 und Ende August 2019 seien 30 bis 35 von über 350 Einsätzen in der Nacht erfolgt.
Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh würden von AP3 ab Balzers ausschliesslich Hems-Einsätze (Helicopter Emergency Medical Services) geflogen. Auch Organtransporte seien als Hems-Einsätze klassiert und daher ebenfalls vom Nachtflugverbot ausgenommen, schreibt Petra Seeburger. Das sei vom Bazl im Luftrecht verankert, das auch in Liechtenstein gelte. Beim Transport von Organen sei immer höchste Dringlichkeit geboten.
«In der Notfallversorgung gilt das Next-best-Prinzip»
Die AP3 Luftrettung wird einerseits direkt als Teil der Rettungskette über die Notruf-Einsatzzentralen (Telefon 144) aufgeboten. Dies geschieht im Rahmen der Notfallversorgung in der Schweiz und in Liechtenstein. Andererseits wird sie auch über die Rega-Einsatzzentrale aufgeboten, mit der AP3 seit Januar 2019 im Rahmen eines Pilotbetriebes kooperiert. «Grundprinzip der Notfallversorgung ist das Next-best-Prinzip, bei dem das am besten geeignete und am schnellsten verfügbare Rettungsmittel aufgeboten wird», erklärt die Sprecherin der AP3 Luftrettung.