Buchser Optiker reicht Beschwerde ein: Der Streit um die Wertfreigrenze für Einkäufe im Ausland wird zum Fall für das Bundesverwaltungsgericht

Mit dem Beschreiten des juristischen Weges erzwingt die Federer Augenoptik AG einen Entscheid darüber, ob die Zoll-Wertfreigrenze von 300 Franken gegen Bundesrecht verstösst. Das Unternehmen ist bereit, die aus ihrer Sicht gegen die Verfassung verstossende Verordnung bis an das Bundesgericht zu bringen.

Thomas Schwizer
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«Vom Staat subventioniert»: Einkaufen im Ausland. (Bild: Benjamin Manser)

«Vom Staat subventioniert»: Einkaufen im Ausland. (Bild: Benjamin Manser)

Über vier Monate, bis am 13. Mai 2019, hat das Optikfachgeschäft im st.gallischen Buchs auf den Einspracheentscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gewartet.

Freigrenze aus «verwaltungsökonomischen Gründen»

Dieser enthält inhaltlich für Walter Meier, Federer Augenoptik AG, nichts Neues. Sein Geschäft sei verpflichtet, die Mehrwertsteuer auch für Einkäufe bis zu einem Warenwert von 300 Franken zu erheben.

Weiter schreibt die ESTV, die Wertfreigrenze sei aus «verwaltungsökonomischen Gründen» eingeführt worden – sprich: Der Aufwand für die Erhebung der Mehrwertsteuer an der Grenze wäre unverhältnismässig.

«Diskriminierend» und «Ungleichbehandlung»

Walter Meier ärgert sich schon lange über diese Freigrenze. Sie diskriminiere das Gewerbe im Inland gegenüber jenem im Ausland.

Gleichzeitig eine unrechtmässige Ungleichbehandlung der Konsumenten, die im Inland einkaufen (der W&O berichtete). Denn wer Waren bis zu einem Wert von 300 Franken im Ausland einkauft, bekommt dort die Mehrwertsteuer rückerstattet, muss sie aber bei der Einreise in die Schweiz nicht entrichten. Walter Meier stellt fest:

«Je länger und je mehr ich mich damit befasse wird mir klar, dass diese bundesrätliche Verordnung völlig quer in der Landschaft steht und die von uns gerügten Punkte mit normalem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind.»

«Staatliche Subventionierung von Einkäufen im Ausland»

Für Meier ist diese «Verbilligung» um 7,7 Prozent – so hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz aktuell – eine «staatliche Subventionierung» von Einkäufen ennet der Grenze. Er will Kunden in seinem Geschäft in Buchs fiskal gleich behandeln wie Schweizer Kunden im grenznahen Ausland behandelt werden.

Die Federer Augenoptik AG hat deshalb im ersten Quartal 2018 auf das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zu einem Einkaufsbetrag von 300 Franken verzichtet. Nach der Einreichung der entsprechend korrigierten Mehrwertsteuerabrechnung bei der ESTV kam das von Walter Meier angestrebte Verfahren in Gang. Er forderte einen einspracheberechtigte Verfügung und erhob schliesslich Einsprache.

Jetzt liegt der Entscheid aus Bern vor. Somit konnte die Federer Augenoptik AG den juristischen Weg einschlagen.

«Wertfreigrenze verstösst gegen die Verfassung»

Ein zentraler Punkt in der fristgerecht am 12.Juni eingereichten Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen ist: Die Verordnung über die Wertfreigrenze verstosse gegen das in der Verfassung garantierte Verbot der Diskriminierung und das Gebot der Gleichbehandlung.

Walter Meier ist froh, dass er nun den juristischen Weg beschreiten kann. Er ist sich durchaus bewusst, dass er als David gegen den Goliath Bund eine Herkulesaufgabe in Kauf nimmt. Dafür ist er aber bereit.

Und er bekräftigt gegenüber dem Werdenberger & Obertoggenburger:

«Wenn erforderlich werden wir das Bundesgericht anrufen.»

Die Federer Augenoptik ist also bereit, den Fall bis an die oberste Instanz weiterziehe.

Meier sieht für die von ihm geforderte Gleichbehandlung von Unternehmen und Kunden in der Schweiz nur zwei Möglichkeiten: Die Wertfreigrenze wird aufgehoben – oder sie gilt auch für Unternehmen im Inland.