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Ostschweiz
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Liechtensteiner NTB-Mitarbeiter zahlen weiterhin ihre Steuern im Fürstentum, anders als Mitarbeitende im Spital Grabs, die in der Schweiz Quellensteuer bezahlen. Der Grund ist eine Vereinbarung, die Anfang 2018 in Kraft getreten ist.
Seit Anfang 2018 gilt zwischen der Schweiz und Liechtenstein die Regelung, dass Mitarbeitende öffentlicher Institutionen jeweils in jenem Land die Steuern entrichten müssen, in dem sie arbeiten.
Eine Ausnahme bildet neben drei anderen Institutionen in der Schweiz die NTB in Buchs – auch nach der Bildung der «Ost – Ostschweizer Fachhochschule» . Die 14 Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Liechtenstein werden weiter im Fürstentum besteuert, weil das Land an der Ost beteiligt ist.
Schätzungsweise 1000 Personen aus der Schweiz, die im öffentlichen Dienst im Fürstentum Liechtenstein arbeiten, bezahlten bereits seit Langem ihre Steuern im Fürstentum.
Seit Anfang 2018 ist in einer Verständigungsvereinbarung zwischen den beiden Nachbarländern festgehalten, dass die in Liechtenstein wohnhaften Mitarbeitenden der kantonalen Spitäler Grabs, Walenstadt und Rorschach, des Kantonsspitals St. Gallen sowie des Berufs- und Weiterbildungszentrums Buchs (BZB) neu am Arbeitsort Lohnsteuer zu entrichten habe.
Die Quellensteuer wird ihnen monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Da für viele von ihnen die Steuerlast in der Schweiz teils beträchtlich höher ist, haben sie jeden Monat weniger Geld in der Tasche.
Eine Ausnahme bilden die vier Institutionen Ostschweizer Kinderspital, Interstaatliche Hochschule NTB in Buchs, die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene, St. Gallen/Sargans, und RhySearch in Buchs.
In Liechtenstein wohnhafte Mitarbeitende dieser Institutionen zahlen im Fürstentum Steuern: Der Grund: das Fürstentum Liechtenstein ist an ihnen beteiligt.