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Die Gemeinderäte der Werdenberger und Sarganserländer Gemeinden entscheiden während der kommenden zwei Wochen über die Durchführungsform der anstehenden Bürgerversammlungen.
«Das Stimmungsbild bei der Sitzung vom Donnerstag zeigte eine grosse Tendenz zu Urnenabstimmungen, allenfalls mit Ausnahmen», so der Geschäftsführer René Lenherr.
Die Gemeinden begründen dies mit den erschwerten Bedingungen für Veranstaltungen aufgrund der Coronapandemie und eingeschränkter Teilnahme, weil Angehörige von Risikogruppen möglicherweise verzichten. Zudem sei es auch eine Vorsichtsmassnahme, an der Urne abstimmen zu lassen statt an einer Bürgerversammlung, obwohl diese vom Veranstaltungsverbot ausgenommen sind.
«Es ist erstrebenswert, dass die Abstimmungen an einem koordinierten Datum angesetzt werden», teilt Lenherr weiter mit. «Derzeit wird der 11. April ins Auge gefasst.» Dies sei aber weder definitiv geklärt noch bestätigt.
Die Kantonsregierung eröffnete vergangene Woche Gemeinden mit einer dringlichen Verordnung die Möglichkeit, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wird die Frist für die Beschlussfassung über das Budget und den Steuerfuss 2021 sowie über die Jahresrechnung 2020 bis Juni verlängert.