96-Jähriger rammt bei Auffahrunfall Auto auf der Haagerstrasse

Am Montag kurz vor 18 Uhr ist ein Autolenker auf der Haagerstrasse in Fahrtrichtung Gams bei einem Unfall verletzt worden, den er verursacht hat. Er hat einen gültigen Führerausweis.

Thomas Schwizer
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Das vom 96-Jährigen gelenkte Auto prallte von hinten auf das Auto der Frau, die nach links abbiegen wollte. (Bild: Kantonspolizei)

Das vom 96-Jährigen gelenkte Auto prallte von hinten auf das Auto der Frau, die nach links abbiegen wollte. (Bild: Kantonspolizei)

Der betagte Lenker fuhr bei starkem Regen, Dunkelheit und dadurch schlechter Sicht auf der Haagerstrasse in Richtung Gams. Eine 61-jährige Lenkerin hatte vor ihm bis zum Stillstand abgebremst, weil sie bei der Einmündung Eich nach links abbiegen wollte, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.

Das Auto des 96-Jährigen prallte gegen das Heck ihres Fahrzeugs. Dabei lösten beide Airbags im Auto des Unfallverursachers aus. Der Mann wurde beim Aufprall verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Über die Geschwindigkeit des Lenkers konnte die Polizei keine Auskunft erteilen. Auch zu den Gründen des Unfalls konnte sie noch nichts sagen, da zuerst der verletzte Unfallverursacher befragt werden musste.

Andere Autolenker leisteten umgehend Hilfe

Andere Lenker kümmerten sich sofort um den verletzten Lenker und regelten den Verkehr, wie Augenzeugen gegenüber dem W&O berichten. Florian Schneider, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, findet dies gut. «Wer die Möglichkeit hat, erste Hilfe zu leisten, soll dies tun.» Das sei Zivilcourage.

Im Strassenverkehrsgesetz und in der Verkehrsregelverordnung sei festgehalten, dass am Unfall beteiligte Personen und andere Verkehrsteilnehmer nach Möglichkeit umgehend für die Sicherung des Verkehrs sorgen und generell jene Hilfe leisten sollen, die ihnen zuzumuten ist. Dazu gehöre bei Unfällen mit verletzten Personen auch die Alarmierung des Arztes oder der Polizei, führt der Polizeisprecher weiter aus.

Betagter Lenker hatte einen gültigen Führerausweis

Der 96-jährige Lenker besitzt einen gültigen Führerausweis. Auto- und Motorradlenker, die 70-jährig und älter sind (ab 2019 ab 75 Jahren), müssen alle zwei Jahre beim Hausarzt ihre Fahrfähigkeit kontrollieren lassen. Der Arzt hat ein Attest auszufüllen. Es gilt jeweils für zwei Jahre, kann aber auch für eine kürzere Frist erteilt werden, erklärt das Strassenverkehrs- und Schifffahrsamt des Kantons St. Gallen.