Crèmes und Lotionen für die Hautpflege können Allergien auslösen. Das muss auf der Verpackung deklariert sein. Amtliche Kontrollen des Kantonalen Labors St. Gallen haben ergeben, dass dies oft nicht der Fall ist.
ST. GALLEN. Jeder ist täglich in Kontakt mit kosmetischen Produkten, sei es beim Duschen, bei der Gesichtspflege, beim Haarewaschen oder Zähneputzen. Viele Kosmetika enthalten ätherische Öle. Diese verleihen den kosmetischen Mitteln den besonderen Duft. Allerdings gibt es unter diesen Duftstoffen auch Substanzen, die bei empfindlichen Personen eine Allergie auslösen können. Solche Stoffe müssen deshalb – kommen sie in erhöhter Konzentration vor – auf der Verpackung klar gekennzeichnet sein. Dass dies nicht immer der Fall ist, zeigt eine kürzlich durchgeführte Untersuchung des Kantonalen Labors St. Gallen.
Zwischen November 2014 und Februar 2015 wurden in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Graubünden und Schaffhausen sowie im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 43 Proben kosmetischer Produkte amtlich erhoben. In St. Gallen waren es 15 Proben. Dabei handelte es sich vorwiegend um Crèmes und Lotionen, welche für die Hautpflege verwendet werden.
Kontrolliert wurden gemäss dem St. Galler Kantonschemiker Pius Kölbener sowohl Unternehmen, welche Kosmetika produzieren, als auch Warenhäuser und Detailgeschäfte, die sie verkaufen. In St. Gallen musste beinahe jede vierte Probe, also etwa 27 Prozent, beanstandet werden. «Ein sehr hoher Wert», sagt Kölbener. Durchschnittlich werde mit einer Beanstandungsquote von 10 bis 15 Prozent gerechnet.
In acht Proben wurden Duftstoffe nachgewiesen, die auf der Verpackung nicht eindeutig deklariert waren. Dies, obwohl die gefundene Menge eine Kennzeichnung klar erforderte, wie der Kantonschemiker sagt. Die Hersteller seien sogleich beauftragt worden, die Deklaration anzupassen.
Bei einem Produzenten musste ein sofortiges Verkaufsverbot ausgesprochen werden. In dessen Probe wurde ein massiv zu hoher Gehalt an ätherischen Ölen nachgewiesen, über zwölf Massenprozent. Erlaubt sind in Kosmetika maximal deren drei, nur in Heilmitteln, wo ätherische Öle ebenfalls vorkommen, sind grössere Mengen zugelassen. Im weiteren müssen kosmetische Produkte für den Konsumenten deutlich von den medizinischen zu unterscheiden sein. Daher dürfen bei Kosmetika keine Hinweise angebracht werden, die auf ein Heilmittel deuten. Eine Abgrenzung, die gemäss Kantonschemiker Kölbener nicht immer gemacht wird. Bei sechs Proben aus drei Betrieben im Kanton St. Gallen waren denn auch Anpreisungen wie «geeignet bei Ekzemen und Psoriasis» oder «verhindert Infektionen, wirkt antimykotisch» zu finden. Bei zwei Unternehmen standen diese auf der jeweiligen Internetseite. «In einem Fall war die Anpreisung derart versteckt, dass sie bei einer einfachen visuellen Kontrolle nicht auffiel», sagt Kölbener. Die Proben wurden vom Kanton beanstandet. Die Werbung musste von den Produkten entfernt und im Internet korrigiert werden.