Das Tragen von Velohelmen ist keine Pflicht (ausser bei schnellen Elektrovelos), obwohl darüber immer wieder auch politisch diskutiert wird. «TCS und Pro Velo halten fest, dass Velohelme durchaus Kopfverletzungen mildern können, setzen aber auf Information statt auf Zwang. Es ist insbesondere wichtig, dass Velohelme korrekt getragen werden, damit sie optimalen Schutz bieten», schreibt der TCS auf seiner Homepage. Ein Helmobligatorium wäre aus seiner Sicht unverhältnismässig.
«TCS und Pro Velo möchten die Polizei lieber dort im Einsatz sehen, wo die Sicherheit für alle erhöht werden kann, beispielsweise bei der Einhaltung der Geschwindigkeitslimiten oder dem Handyverbot beim Fahren.» Pro Velo informiert insbesondere über das korrekte Helmtragen und setzt sich für das freiwillige Helmtragen ein – etwa bei den Aktionen Bike2school oder Defi Velo. «Um die Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche wäre es allerdings dringender, auf eine sichere Veloinfrastruktur und damit sichere Schulwege zu setzen», ergänzt Bettina Maeschli, Verantwortliche für Kommunikation bei Pro Velo Schweiz.
Wie steht es aber bei einem Unfall? Kann dann die Versicherung auf «helmlose» Velofahrer Regress nehmen? «Nein, Velofahrer sind im Gegensatz zu Töfffahrern gesetzlich nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wer ohne Helm fährt, verhält sich daher nicht widerrechtlich und muss bei einem Unfall nicht mit einer Leistungskürzung rechnen», heisst es bei Ktipp. (ht)