Wachstum: Irrglaube und Ignoranz zugleich

Die Schweiz wächst immer noch schneller, als es viele Prognostiker vorausgesagt haben. Dies trifft auch für den Kanton St. Gallen zu.

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Die Schweiz wächst immer noch schneller, als es viele Prognostiker vorausgesagt haben. Dies trifft auch für den Kanton St. Gallen zu. Die Prognosekompetenz nimmt das Amt für Raumentwicklung für sich in Anspruch und hat der Regierung, dem Parlament und letztlich auch der Stimmbürgerschaft weis gemacht, dass der Kanton St. Gallen nicht so stark wachse. So wurden für die kantonale Richtplanung Werte angenommen, die sich nach aktuellen Berechnungen des Bundesamtes für Statistik als absolut falsch erweisen. Die Medienmitteilung des Kantons zu den aktuellen Zahlen des Bundes erfolgte vermutlich nicht umsonst vor Pfingsten, wo sich doch viele Interessierte bereits im verlängerten Wochenende befinden.

Der Kanton St. Gallen rechnete bis zum Jahr 2030 mit einem Bevölkerungszuwachs von 40 000 Personen. Der Bund rechnet nun mit einer Zunahme von 55 000 Personen. Die Zahlen des Kantons liegen damit um 37,5 Prozent daneben. Bis zum Jahr 2040 nahm der Kanton ein Bevölkerungswachstum von 50 000 Personen an. Das Bundesamt für Statistik geht von 80 000 Personen aus. Das sind 60 Prozent mehr als der Kanton annahm. Die Irreführung ist besonders stossend, weil die vorberatende Kommission des Kantonsrats von Zahlen ausgegangen ist, die sich heute als richtig erweisen.

Nun kann man sich fragen, was die Zahlenbeigerei soll. Diese Prognosen bilden die Grundlage für die Festlegung des Bauzonenbedarfs im Kanton und letztlich heruntergebrochen auf die einzelne Gemeinde. Derzeit läuft bis 30. Juni 2016 das öffentliche Vernehmlassungsverfahren zum Richtplan. Nun ist der Kanton gefordert, während des Verfahrens den Bauzonenbedarf jeder Gemeinde neu zu berechnen. Diese aufwendige Übungsanlage hätte vermieden werden können, wenn von Anfang an realistische Zahlen angenommen worden wären.

In Bezug auf den kantonalen Richtplan wird sich in absehbarer Zeit eine weitere Annahme als falsch erweisen, nämlich jene des Innenverdichtungspotenzials infolge Umnutzungen oder der Bebauung von nicht bebauten Parzellen. Das Potenzial wird hier bedeutend bescheidener ausfallen. Sodann wird auch der Wohnflächenbedarf pro Person aufgrund der demographischen Entwicklung und des allgemeinen Wohlstands noch weiter zunehmen. Wir tun deshalb gut daran, wenigstens bei der Bevölkerungsentwicklung von Annahmen auszugehen, die auf der sicheren Seite liegen.

Im Kanton St. Gallen müssen wir endlich die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Dazu gehört auch, das Angebot und die Nachfrage von Bauland im Lot zu halten und nicht künstlich zu verknappen. Andernfalls führt dies zu einer unnötigen Verteuerung des Baulandes und damit zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil. Mit Fehlprognosen, welche von Umweltverbänden und linken Kreisen begrüsst und dem Stimmvolk für bare Münze verkauft werden, leisten wir unserem Kanton einen Bärendienst.

Wir tun gut daran, den kantonalen Richtplan kritisch zu würdigen und uns auch als Bürgerin und Bürger vernehmen zu lassen. Denn ein Richtplan ist behördenverbindlich, und mit der Festlegung des künftigen Siedlungsgebietes wirkt er sich direkt auf die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aus. So wird zum Beispiel auch die ÖV-Erschliessungsdichte für künftige Einzonungen festgeschrieben. Wenn ein Halbstundentakt bei Neueinzonungen gefordert wird und eine Haltestelle nicht mehr als 300 Meter zur einzuzonenden Fläche liegen darf, dann wird in unserem weitgehend ländlichen Kanton masslos übertrieben. Mit solchen Vorgaben im Richtplan verteuern wir die Betriebskosten des ÖV zusätzlich, ohne dass wir den Anteil der ÖV-Benutzer massgebend erhöhen. Unsere im Verhältnis zu anderen Kantonen hohe Steuerbelastung gebietet es, auch hier Mass zu halten.

Zu hoffen ist, dass der Richtplan mit seinen Auswirkungen auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nur aus planerischer Optik beurteilt wird.