Liechtenstein In den 1930er-Jahren machte sich im Fürstentum Liechtenstein die Angst breit. Das Gewerbe befürchtete, im Überlebenskampf gegen die Warenhäuser, wie sie in der Schweiz am Entstehen waren, keine Chance zu haben. Denn immer mehr Liechtensteiner erledigten ihre Einkäufe in den Warenhäusern jenseits des Rheins.
Als der Kaufmann Alois Biedermann in Vaduz ein Ladengeschäft mit günstigen Waren aus dem Migros-Sortiment eröffnete, brachte dies das Fass zum Überlaufen. Das Handelsgewerbe des Fürstentums forderte einen Schutz gegen die billige Konkurrenz.
In der Folge wurde ein Gesetz erlassen, dem letztlich das Liechtensteiner Volk am 22. August 1937 zustimmte. Dieses Gesetz verbot Warenhäuser im Ländle. Lediglich die Gemeinden Balzers, Triesen und Triesenberg sprachen sich mehrheitlich dagegen aus. Das Warenhausverbot hatte bis 1969 Bestand. Dieses Verbot kam den Warenhäusern und dem Gewerbe in Buchs durchaus gelegen, denn sie wurden dadurch umso attraktiver für die Kundschaft von ennet des Rheins. (she)9