Tochter wurde von Vater mit Marihuana beliefert und verurteilt

ST. GALLEN. Das St. Galler Kreisgericht hat am Dienstag eine 25jährige Frau wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Thema an der Verhandlung war vor allem, wie der Frau auf die Beine geholfen werden könnte.

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ST. GALLEN. Das St. Galler Kreisgericht hat am Dienstag eine 25jährige Frau wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Thema an der Verhandlung war vor allem, wie der Frau auf die Beine geholfen werden könnte.

Seine Mandantin habe keine kriminelle Energie, ihr fehle es eher an Lebensenergie, erklärte der Verteidiger am Dienstag an der Verhandlung vor dem Kreisgericht St. Gallen. Im Verfahren habe sie «bestens kooperiert». Sie sei milde zu bestrafen. Vorgeworfen wurde der Frau, dass sie insgesamt 1,2 Kilo Marihuana an verschiedene Abnehmer abgesetzt habe. Weiter soll sie acht Gramm Kokain verkauft und selber täglich Marihuana konsumiert haben, dazu gelegentlich auch Amphetamine oder MDMA (Ecstasy). Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Franken, sowie eine Busse von 600 Franken.

Alltägliche Drogen

Die Frau stamme aus einer Familie, in der Drogen zum Alltag gehörten, argumentierte der Verteidiger. Die Ware habe zu Hause herumgelegen. «Wenn kein Geld vorhanden war, wurde die Coiffeuse mit Drogen bezahlt», illustrierte der Anwalt die Verhältnisse. Der Vater habe damit gehandelt und der Tochter das Marihuana abgegeben.

Bloss Kosten

Die junge Frau hat keine Ausbildung. Eine Malerlehre brach sie ab. Danach habe sich niemand mehr um sie gekümmert, stellte der Verteidiger fest. «Ihr fehlt eine Struktur, weil in ihrem Leben überhaupt nichts geregelt ist.» Sie sei auf Jobsuche und lebe von der Sozialhilfe, erklärte die Frau. Von dort bekomme sie «600 Franken zum Leben».

Der Verteidiger bat das Gericht, für die Frau Bewährungshilfe anzuordnen und eine bedingte Vorstrafe wegen Betäubungsmitteldelikten von 2012 weiter auszusetzen. Sie könne die Geldstrafe nicht bezahlen und müsste diese absitzen. «Das bringt nichts ausser Kosten.»

In seinem Urteil reduzierte der Einzelrichter die Busse auf 300 Franken und senkte die Höhe des Tagessatzes auf noch 30 Franken. Wegen der Vorstrafe bleibe es beim Strafmass von 150 Tagessätzen. (sda)