Obwohl in der Schweiz geboren, muss ein 23jähriger Kroate unser Land verlassen. Er hatte zahlreiche Raubüberfälle begangen.
Bereits im Alter von 14 Jahren wurde er von der Jugendanwaltschaft Uznach bestraft, weil er eine Stereoanlage gestohlen hatte. Mehrere Delikte folgten, meist handelte es sich um Diebstähle, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch oder Verkehrsdelikte. Im Mai 2010 wurde der Kroate vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zu einer Freiheitsstrafe von 29 Monaten verurteilt. Der Kroate hatte, inzwischen erwachsen, zusammen mit Mittätern sechs bandenmässige Raubüberfälle und sechs bandenmässige Diebstähle begangen. Im Juli 2011 widerrief das Migrationsamt des Kantons die Niederlassungsbewilligung. Sowohl das Sicherheits- und Justizdepartement als auch das Verwaltungsgericht wiesen dagegen erhobene Rechtsmittel des Kroaten ab. Nun hat auch das Bundesgericht die Wegweisung bestätigt. Für das Gericht sind die Voraussetzungen für eine Wegweisung ohne weiteres gegeben, zumal der Kroate erneut wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt werden musste. (upi)
Urteil 2C_224/2013 (vom 27.11.2013)