SEVELEN: Biber in Sevelen illegal abgeschossen - Täter wird bestraft

Der Biber als national geschütztes Tier ist erst seit gut zehn Jahren wieder im Werdenberg zu Hause. Nicht alle haben daran Freude, im November wurde in Sevelen gar ein Tier getötet. Der Täter wurde ermittelt und bestraft.

Ursula Wegstein
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Biber tragen Äste meist ins Wasser und fressen dort Blätter und Rinde. (Bild: Markus P. Staehli/wildphoto.ch)

Biber tragen Äste meist ins Wasser und fressen dort Blätter und Rinde. (Bild: Markus P. Staehli/wildphoto.ch)

Die einen finden Biber herzig. Für andere ist er eine Plage, denn er staut Bäche auf, fällt Bäume und kann Flächen verwässern. Er baut Höhlen und untergräbt dabei Scheunen oder macht dadurch Feldwege für landwirtschaftliche Fahrzeuge unpassierbar. Durch diese Grab,- Nag- und Bauarbeiten können Biber grosse Schäden anrichten.


Nun wurde bekannt, dass in Sevelen im November des vergangenen Jahres ein Biber illegal abgeschossen worden ist. Auf Anfrage des W&O erklärte die Staatsanwaltschaft St.Gallen, dass gegen den Täter wegen vorsätzlicher Tierquälerei und mutwilliger Tötung im Sinne des Tierschutzgesetzes sowie wegen vorsätzlicher Tötung einer geschützten Wildtierart gemäss Jagdgesetz ein Strafbefehl ergangen ist. Der Täter wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt.

Biber seit etwa zehn Jahren wieder im Werdenberg

Diese Strafe muss er nicht bezahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht erneut straffällig wird. Bezahlen muss er eine Busse in Höhe von 1200 Franken sowie die Verfahrenskosten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Über die Umstände und den genauen Tathergang gibt die Staatsanwaltschaft keine Auskunft, da der Vorgang im November abgeschlossen worden ist.

Wie der W&O am 1. März berichtete, war der Biber in der Region Werdenberg vor etwa 200 Jahren wegen übermässiger Jagd komplett ausgerottet. Vor etwa zehn Jahren wurden die ersten Biber wieder im Werdenberg gesichtet. Seitdem hat sich das Nagetier verbreitet auch im Werdenberg bei vielen als Lebensraum geeigneten Gewässern Spuren hinterlassen.

Etwa 200 Biber an Rhein und Thur

«Im Kanton St. Gallen dürften sich aktuell etwa 150 bis 200 Biber tummeln», schätzt Christof Angst, Diplom-Biologe bei der Biberfachstelle, «wobei sich diese Zahl auf zwei vollkommen voneinander getrennte Flusslandschaften –Rhein und Thur– verteilt. Seit 1962 steht der Biber in der Schweiz unter Schutz. Gemäss dem geltenden Biberkonzept des Bundesamts für Umwelt dürfen in Einzelfällen auch geschützte Tiere je nach Gefährdungs- und Schadenssituation mit einer Ausnahmebewilligung abgeschossen werden. In diesem Fall hat der Kanton ein Gesuch an das Bundesamt für Umwelt zu stellen. Der Kanton St. Gallen hat nach Auskunft von Markus Brülisauer vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei noch nie so ein Gesuch an den Bund gestellt.

Grundsätzlich ist bei Problemen mit Bibern zunächst der Wildhüter zuständig. Er kommt und begutachtet die Situation vor Ort.