Scherze mit der Polizei? – «Das würde ich nicht empfehlen»

REGION. Zur Fasnachtszeit fährt fast alles mögliche Auto: Bären, Hasen, Babies und Clowns. «An der Fasnacht verkleidet Auto zu fahren, ist nicht verboten», stellt Kapo-Sprecher Gian-Andrea Rezzoli klar. Masken sollen allerdings ausgezogen werden, da sie das Blickfeld einschränken können.

Alexandra Gächter
Drucken
Ein Schnappschuss aus dem Radarkasten: Verkleidet Auto fahren darf man. Allerdings nicht zu schnell. (Bild: Kapo SG)

Ein Schnappschuss aus dem Radarkasten: Verkleidet Auto fahren darf man. Allerdings nicht zu schnell. (Bild: Kapo SG)

REGION. Zur Fasnachtszeit fährt fast alles mögliche Auto: Bären, Hasen, Babies und Clowns. «An der Fasnacht verkleidet Auto zu fahren, ist nicht verboten», stellt Kapo-Sprecher Gian-Andrea Rezzoli klar. Masken sollen allerdings ausgezogen werden, da sie das Blickfeld einschränken können. Dass in der Nacht nicht mit Sonnenbrillen oder Spass-Linsen – mit denen man kaum etwas sieht – gefahren werden kann, verstehe sich von selbst. Auch die zu grossen Clownschuhe oder die überdimensionalen High Heels soll man abziehen, sonst riskiere man eine Anzeige. «Die meisten sind jedoch vernünftig genug, das selber zu merken.»

Clowns sind nicht nur lustig

Verlasse man als Fasnächtler das Fasnachtsgeschehen und kaufe sich nachts etwas in einem Tankstellenshop, so solle man seine Maske abziehen, rät Rezzoli. «Es sind bekanntlich auch schon Raubüberfälle in Clown-Kostümen verübt worden. Begreiflich, dass den Angestellten nachts beim Anblick eines Maskierten mulmig wird.»

Der respektvolle und anständige Fasnächtler solle das berücksichtigen. Verhindern könne man aber nicht, dass Verkleidete an der Fasnacht solche Shops betreten, räumt der Polizeisprecher ein. Verboten sei es nicht.

Verantwortung beim Umzug

Ein anderes Thema an der Fasnacht sind die Umzüge. Dass die Lenker der Fasnachtswagen nicht alkoholisiert fahren dürfen, ist klar. «Die Verantwortung, welche diese Fahrer haben, darf unter keinen Umständen unterschätzt werden. Sie müssen sehr konzentriert sein», sagt Gian-Andrea Rezzoli.

Im Schritttempo fahren

Man fahre schliesslich kurvenreich durch Tausende von Zuschauern inklusive kleinen Kindern hindurch. Zudem habe man in der Regel einen grossen, vielleicht beladenen Anhänger, auf dem Personen sitzen oder gar tanzen. Hier sei selbstverständlich nur das Schritttempo angemessen.

Veränderung mit Bewilligung

Wer seinen Fasnachtswagen vom Vereinshaus zum Umzug fährt, muss mit Licht und gutem Reifenprofil fahren. Auch für die Fasnachtswagen gilt im Verkehr das allgemein gültige Strassenverkehrsgesetz. Die zulässige Breite, die Höhe und das zulässige Ladegewicht des Anhängers darf auch nicht überschritten werden. «Wer zum Beispiel die Breite seines Fasnachtswagens verändert, braucht dafür eine Spezialbewilligung», sagt Gian-Andrea Rezzoli.

Und was ist, wenn ein ausgelassener Fasnächtler auf die Idee kommt, einen Polizisten mit Konfetti oder einer Wasserpistole zu «beschiessen»? «Grundsätzlich ist an der Fasnacht ein Spässchen mit der Polizei nicht verboten, solange es sich im Rahmen des Normalen bewegt. Aber sonst würde ich Scherze mit der Polizei nicht empfehlen», schliesst der Polizeisprecher.