Die Strassen sind geräumt, die Schneemahden sind verschwunden. Geschmolzen ist der Schnee aber nicht, er wurde abtransportiert. Wo der Schnee zum Schmelzen deponiert werden darf und wo nicht, ist geregelt.
Alexandra Gächter
Der Werkhof Grabs lagert sauberen Schnee vor allem auf Wiesen ab. Dieser Satz stand am Dienstag im W&O. Laut dem Werkhof hätte er aber nicht in der Zeitung stehen sollen. Denn die Schneelagerung ist ein heikles Thema.
Das Amt für Umwelt und Energie (AfU) des Kantons St. Gallen regelt in einem Merkblatt, wo welcher Schnee deponiert werden darf. Eingeteilt wird der Schnee in drei Kategorien: Frischer Schnee, verschmutzter Schnee und stark verschmutzter Schnee. Gemäss Merkblatt darf frischer Schnee, der nicht älter als fünf Tage alt ist, mit Vorbehalt auf Wiesen gelagert werden. Somit hat die Gemeinde Grabs grundsätzlich korrekt gehandelt. Grundsätzlich deshalb, weil das Merkblatt Spielraum offenlässt. So gilt als frischer Schnee solcher, welcher nicht oder wenig verschmutzt ist. Wie viel Schmutz durch Salz, Abgase und Reifenabrieb in «we- nig verschmutzt» enthalten sein darf, ist Ermessenssache. Ebenfalls Ermessenssache ist, welche Strassen als wenig befahren gelten. Denn der Schnee von wenig befahrenen Strassen darf älter als fünf Tage sein, um noch als frischer Schnee zu gelten.
Selbst beim sauberen Schnee gibt es bei der Lagerung auf einer Wiese Vorbehalte. So darf die Wiese nicht in der Nähe einer Grundwasserschutzzone oder einem Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen sein.
Noch mehr Vorsicht ist geboten, wenn frischer Schnee an Ufern von Fliessgewässern abgelagert wird. «Ufervegetation schützen», steht auf dem Merkblatt. Direkt in Fliessgewässer darf frischer Schnee entsorgt werden, sofern es sich nicht um kleine Gewässer handelt, wenn kein Rückstau entsteht und Laichplätze geschützt werden. In Seen oder Weihern darf frischer Schnee nur mit Rücksprache des AfU geschüttet werden. Unter anderem ist die Grösse entscheidend. «Kippt man einen Lastwagen Schnee in ein Biotöpli, kann das nicht gut kommen», sagt der Kommunikationsverantwortliche des AfU, Marco Paganoni. Verschmutz- ter Schnee, also zum Beispiel Schneemahden am Strassenrand, welche älter als fünf Tage sind, dürfen nicht in Fliessgewässer und nur nach Rücksprache mit dem AfU auf Wiesen oder Kiesplätze geschüttet werden. «Das verschmutzte Schmelzwasser versickert. Dadurch können Gewässer verunreinigt werden», so Paganoni. Ein Problem ist das Salz. Gelangt salziges Schmelzwasser in kleine Gewässer, führt das zu einer zu hohen Salzkonzentration. «Handelt es sich um ein kleines Wiesenbächli, lebt bald nichts mehr da drin», so Paganoni.
Stark verschmutzter Schnee, der Splitt enthält, gehört gemäss Merkblatt des Amts für Umwelt und Energie zu der dritten Kategorie. Solcher Schnee darf nur auf geteerten Plätzen deponiert werden. Nach der Schmelze muss der Schmutz als Strassenwischgut entsorgt werden. 5