Bei der 2. Etappe der Umfahrung Wattwil gilt es, zwei Projektänderungen zu genehmigen.
ST. GALLEN/WATTWIL. Damit das Projekt für die 2. Etappe der Umfahrung Wattwil die volle Rechtskraft erlangt, müssen zwei Projektänderungen genehmigt werden. Das teilte die Staatskanzlei gestern mit. Mit den Projektänderungen werden zwei zusätzliche landwirtschaftliche Unterführungen in das Umfahrungsprojekt integriert. Das Verwaltungsgericht hatte diese beiden Unterführungen zugesprochen, was das Bundesgericht bestätigte. Nach Abschluss des Verfahrens zur Projektänderung werde das kantonale Tiefbauamt das Bauprojekt und den Landerwerb parallel weiter bearbeiten. Dann erfolge die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten. Erfahrungsgemäss werde das einige Zeit in Anspruch nehmen, hält die Staatskanzlei fest.
Ende 2009 stimmte der Kantonsrat dem Bau der 2. Etappe der Umfahrung Wattwil zu. Sie schliesst die Lücke zwischen den bestehenden Umfahrungen von Wattwil und Ebnat-Kappel. Im Sommer 2010 legte das kantonale Tiefbauamt das Auflageprojekt, den Umweltverträglichkeitsbericht und das Rodungsgesuch öffentlich auf. Von den gut 50 Einsprachen wurden vier ans Bundesgericht weitergezogen, nachdem das Verwaltungsgericht sie abgelehnt hatte. Das Bundesgericht bestätigte Anfang März 2016 die Entscheide des Verwaltungsgerichtes. (sk)