KANTON ST.: Artenvielfalt langfristig erhalten

Gallen Die Regierung hat die «Biodiversitätsstrategie St. Gallen 2018–2025» verabschiedet. 650000 Franken sollen jährlich für die Massnahmen ausgegeben werden.

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Die Biodiversität und ihre Leistungen sind nicht ersetzbar. (Bild: PD)

Die Biodiversität und ihre Leistungen sind nicht ersetzbar. (Bild: PD)

Eine Situationsanalyse kam 2016 zum Schluss, dass hinsichtlich Erhalt und Förderung von Biodiversität im Kanton St. Gallen dringender Handlungsbedarf besteht. Übereinstimmend mit den Zielen der Schwerpunktplanung erteilte die Regierung daraufhin den Auftrag, eine kantonale Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten. Nun wird diese in zwei Etappen umgesetzt, schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung.

Mit der Biodiversitätsstrategie will die Regierung der Vision «Vielfalt leben – Akzente setzen», die sie in der Schwerpunktplanung 2017–2027 skizziert hatte, näherkommen. Zehn Massnahmen setzen gezielte Akzente in den Handlungsfeldern «Attraktive Lebensraumvielfalt», «Reichhaltige Artenvielfalt und genetische Vielfalt» und «Optimierung des Vollzugs im Bereich Natur- und Landschaftsschutz». Die Massnahmen werden in zwei Etappen von je vier Jahren umgesetzt.

Konzentration auf das Wichtigste

Die Biodiversitätsstrategie stützt sich dabei auf bereits bestehende Rechtsgrundlagen. Die Regierung erachtet einen wirkungsvollen Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen als zentralen Erfolgsfaktor, um die Biodiversität zu stärken. Das wurde in der Ausarbeitung der Strategie entsprechend berücksichtigt. Sie basiert auf drei Leitideen:

– Alle profitieren von der Biodiversität und ihren Leistungen, alle tragen damit eine Verantwortung für ihre Erhaltung;

– Möglichst grosse Wirkung mit den eingesetzten Geldmitteln und personellen Ressourcen;

– Flächenqualität vor -quantität.

Vergleichsweise tiefe Kosten – hoher Nutzen

Rund 650000 Franken jährlich wird die Regierung zwischen 2018 und 2021 zusätzlich für diese zehn Massnahmen ausgeben. Etwa die Hälfte davon wird für die Erfassung des Zustandes von noch vorhandenen Biotopen aufgewendet. Diese Grundlage ist nötig, um in der zweiten Phase von 2022 bis 2025 gezielte Sanierungsmassnahmen für diese Biotope ergreifen zu können. Der Vollzug des Naturschutzes liegt im Kanton St. Gallen bei den Gemeinden. Diese erhalten nun entsprechende Unterstützung, insbesondere in fachlicher Hinsicht.

Der Verlust von Biodiversität birgt das Risiko, dass Güter und Ökosystemleistungen wie zum Beispiel gesunde Nahrungsmittel aus gesunden Böden, sauberer Luft und lebendigem Wasser nicht mehr erbracht werden können. Die Biodiversität und ihre Leistungen sind nicht ersetzbar, betont die Staatskanzlei in der Mitteilung. Die Biodiversitätsstrategie St. Gallen wird massgeblich dazu beitragen, die biologische Vielfalt im Kanton langfristig zu erhalten und damit eine hohe Lebens- und Umweltqualität als bedeutenden Standortfaktor im Kanton St. Gallen sicherzustellen. (pd)