Es droht ein Rechtsstreit

Sagt Buchs am 5. Juni Ja zum Teilzonenplan «Chez Fritz», wird Rechtsanwalt Jürg Dommer wohl auf dem Rechtsweg klären lassen, ob das Vorgehen des Stadtrats juristisch korrekt war.

Thomas Schwizer
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Braucht es für das geplante 64 Meter hohe «Chez Fritz» eine Änderung von Baureglement und Zonenplan? Jürg Dommer sagt Ja, der Stadtrat Nein. (Bild: Visualisierung: pd/Bearbeitung: sgt)

Braucht es für das geplante 64 Meter hohe «Chez Fritz» eine Änderung von Baureglement und Zonenplan? Jürg Dommer sagt Ja, der Stadtrat Nein. (Bild: Visualisierung: pd/Bearbeitung: sgt)

BUCHS. Wurde der Buchser Bevölkerung das Mitspracherecht in genügendem Mass gewährt? Diese Frage betrifft das vom Stadtrat bewilligte 64 Meter hohe Hochhaus auf dem Areal «Chez Fritz».

«Zu wenig Mitspracherecht»

Die Antwort lautet Nein, wenn es nach dem Buchser Rechtsanwalt Jürg Dommer geht. Mit der CVP-Ortspartei, die er präsidiert, hat er erfolgreich das Referendum gegen den Teilzonenplan «Chez Fritz» ergriffen. Deshalb kann die Bürgerschaft der Stadt am 5. Juni an der Urne über den Teilzonenplan entscheiden, der eine Anpassung der Kappelistrasse beinhaltet.

Gegen das eigentliche Projekt, den Gestaltungsplan mit den 64 Metern Bauhöhe, könne die Bürgerschaft nicht Ja oder Nein sagen, kritisiert Dommer. Nur direkt Betroffene – beispielsweise durch Schattenwurf – hätten dafür die Legitimation gehabt.

Er verlangt daher, dass zuerst im Zonenplan und im Baureglement geregelt werden müsse, wo in Buchs Hochhäuser gebaut werden und wie hoch sie sein dürfen. Über entsprechende Anpassungen könnte dann das Volk direkt entscheiden.

«Rechtlich mögliches Verfahren»

Anders sieht es der Stadtrat. Dass das Volk über den Teilzonenplan «Chez Fritz» entscheiden kann, heisst dieser ausdrücklich gut. Einen anderen Weg als über das Referendum habe es nicht gegeben. Der Stadtrat habe das «einzig rechtlich mögliche Verfahren» gewählt, betont Stadtpräsident Daniel Gut. Es gebe im Kanton St. Gallen keine Hochhauszone, deshalb könne auch in Buchs keine solche geschaffen werden. Das hätten Baujuristen dem Rat bestätigt. Auf Anfrage des W&O führt auch das kantonale Baudepartement aus, dass der Kanton keine Hochhauszone kennen und der Stadtrat das im Kanton St. Gallen übliche «Hochhaus»-Verfahren angewendet habe.

Dommer kündigt an, er werde bei einem Ja am 5. Juni rechtlich aktiv. Im Baureglement der Stadt seien im Ortszentrum 18 Meter Maximalhöhe fixiert. Es müsse juristisch geklärt werden, ob für die Bewilligung von Hochhäusern ein Gestaltungsplan ausreiche. ? DIE DRITTE/KOMMENTAR