Die Vorschriften und Kontrollen rund um die Jauche führten am Informationsabend in Gams zum Teil zu engagierten Diskussionen. Die Bauern im Werdenberg fühlen sich durch sture Regelung geknechtet.
GAMS. Am Informationsabend, organisiert von der Landwirtschaftskommission Gams, standen drei Themen auf dem Programm: Datenfluss der Hofdünger (Hoduflu), Kontrolle der Hofdüngerlager sowie Hofdüngereinsatz in den Wintermonaten. Die Erfassung des Hofdüngerflusses beziehungsweise die Datenerfassungen von Lieferanten und Abnehmern gab wenig zu diskutieren. Hingegen wird der grosse administrative Aufwand dafür von den einen oder anderen kritisiert. Alles muss feinsäuberlich und termingerecht dokumentiert sein mit Lieferschein des Abgebers und Bestätigung des Abnehmers. Zur besseren Handhabe bietet der Rheinhof am 11. März von 13.15 bis 16 Uhr einen Einführungskurs, um «zeitsparend und zielführend» per Internet die Daten zu erfassen und weiterzuleiten.
Beim Thema Kontrollen der Hofdüngerlager stieg der Pegel der Emotionen bereits an. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet Inhaber von Abwasseranlagen, Lagereinrichtungen und technische Aufbereitungsanlagen für Hofdünger sowie von Raufuttersilos, dass diese sachgemäss erstellt, bedient, gewartet und unterhalten werden. Referent Fredy Trefny, Leiter Landwirtschaftlicher Umweltschutz, wies darauf hin, dass die kantonale Behörde dafür sorge, dass Überflursilos und Elementbeton sowie Güllegruben in Grundwasserschutzzonen periodisch auf die Dichtheit regelmässig kontrolliert würden.
Für die Anmeldung zur Kontrolle beim Amt für Umwelt und Energie ist der Betreiber zuständig. Moniert wurde insbesondere, dass die Kosten für die Kontrollen beim Landwirt anfallen. Dazu meinte Markus Kramer, Präsident Landwirtschaftskommission und Gemeinderat Gams: «Wenn eine Maschine oder ein Traktor einer Prüfung unterzogen werden muss, geht dies ebenfalls auf Kosten des Besitzers.»
Im Winter 2012/2013 waren – bedingt durch die Witterung – die Güllelager übervoll, und die Landwirte wussten kaum noch wohin mit der Gülle. Das hatte zu problematischen Situationen geführt. Deshalb nutzten etliche Bauern diesen Winter jede Gelegenheit, die sich aus ihrer Sicht klimatisch bot, die Gülle auszubringen, zumal der Kanton St. Gallen dafür kein kalendarisch bezeichnetes Verbot vorsieht. Das heisst: «Während der Winterperiode tragen die Landwirte eigenverantwortlich die nötige Sorgfaltspflicht beim Ausbringen von Hofdünger», schreibt das Amt für Umwelt.
In der – zum Teil hitzigen – Diskussion am Dienstagabend im «Schäfli» Gams, drückten viele der über 60 anwesenden Landwirte ihren Unmut aus. Wenn etwas passiere, würden sie die Verantwortung übernehmen. Ihre Erfahrungen dürften aber nicht mit Nichtachtung in Form von Bussen bestraft werden. Besonders empörend wurde zur Kenntnis genommen, dass Anzeigen sofort die Polizei aufs Tapet brächten. Dass zur Zeit nach den zur Diskussion stehenden Düngungen optimale Verhältnisse herrschten und die Vegetationsruhe wetterbedingt unterbrochen wurde, habe man nicht berücksichtigt, bemängelten verschiedene Wortführer. Einer der betroffenen Landwirte ergriff das Wort und sagte: «Ich bezahle die Busse, aber es ist nicht in Ordnung, dass man uns sagt, dass wir eigenverantwortlich handeln sollen, und wenn wir das tun, werden wir bestraft.» Es sei kein Schaden entstanden, im Gegenteil, die gedüngten Wiesen hätten nachweislich die Nährstoffe aufgenommen. Dazu brauche es eben ein gesundes Augenmass.