Chaabans neue Initiativen

Mit zwei Volksinitiativen kämpft Anita Chaaban, Buchs, gegen die Ohnmacht an. Verlangt wird ein Zentralregister von Sexual- und Gewaltstraftätern und die Haftung für deren Rückfälle.

Heini Schwendener
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BUCHS. Vor zehn Jahren hat das Schweizer Volk die von Anita Chaaban und ihrer Schwester Doris Vetsch lancierte Verwahrungs-Initiative an der Urne angenommen. Seither sei die lebenslange Verwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern erst dreimal ausgesprochen worden, sagte Anita Chaaban gestern an einer Medienkonferenz in Buchs. «Ausserdem gab es weniger <normale> Verwahrungen, dafür wurden mehr Therapien angeordnet.»

Schlimmer noch wiegen für die Schwestern die vielen Fehler mit fatalen Folgen in jüngster Vergangenheit. Entlassene Sexualstraftäter oder solche mit Hafterleichterungen haben weitere Straftaten begangen, Mädchen und Frauen getötet.

Wirklich aus Fehlern gelernt?

Anita Chaaban und ihre Söhne Sami und Nabil, Doris Vetsch-Kehrer, Patrik Feusi und Alban Wirthner sowie die Eltern eines Opfers eines Sexualstraftäters, Raphaela und Paul Imhof, haben sich zu einem Initiativkomitee zusammengeschlossen. Sie haben genug von den Entschuldigungen der Behörden nach solchen Vorfällen, von deren Beteuerungen, man werde aus den Fehlern lernen. «Kinder verloren durch solche Fehlentscheide die Mutter, Mütter verloren ihre Kinder. Menschenleben wurden ausgelöscht, einfach so. Und am Ende bleibt die Ohnmacht», sagte Anita Chaaban vor zahlreichen Medienvertretern.

Anita Chaaban und ihr Team wollen sich dieser Ohnmacht nicht länger hingeben. Sie haben beschlossen, gemeinsam zu kämpfen. Und wie 1996, als eine bestialische Tat eines Wiederholungstäters beinahe das Leben von Doris Vetschs Tochter forderte und die Frauen darauf ihre Verwahrungs-Initiative lancierten, greifen sie nun wieder zum Mittel der Volksinitiative. Ohne PR-Profis im Hintergrund, ohne die Unterstützung von Parteien, sondern nur auf sich allein gestellt, präsentierten sie gestern ihre beiden Initiativen.

Zentralregister und Haftung

Die erste verlangt ein Schweizerisches Zentralregister für die Beurteilung von Sexual- und Gewaltstraftätern, die zweite trägt den Titel «Haftung für Rückfälle von Sexual- und Gewaltstraftätern». Behördenmitglieder werden in die Pflicht genommen für Fehlbeurteilungen von Tätern, die vorzeitig aus der Haft, der Verwahrung und anderen Massnahmen entlassen und dabei rückfällig werden.

• DIE DRITTE/THEMA 15