Brandstiftung wird ausgeschlossen

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In Sennwald war am 28. Mai ein Zweifamilienhaus durch einen Brand vollständig zerstört worden. (Bild: Kantonspolizei St. Gallen)

In Sennwald war am 28. Mai ein Zweifamilienhaus durch einen Brand vollständig zerstört worden. (Bild: Kantonspolizei St. Gallen)

Sennwald Was zum verheerenden Brand geführt hat, der am 28. Mai am Zilweg in Sennwald ein Zweifamilienhaus vollständig zerstörte, ist rund sieben Monate später noch nicht definitiv geklärt. Gemäss Auskunft der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen sind die Untersuchungen noch nicht ganz abgeschlossen. Das Ermittlungsergebnis des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei St. Gallen liegt der Staatsanwaltschaft vor. Dieses hält fest, «dass es keine Verdachtsmomente für eine Brandstiftung gibt», sagte Staatsanwalt Roman Dobler auf Anfrage des W&O zum gegenwärtigen Stand der Dinge.

Am Sonntag, 28. Mai, war um 12.30 Uhr ein Alarm bei der kantonalen Notrufzentrale eingegangen. Als die ersten Einsatzkräfte der Feuerwehr kurz darauf am Zilweg eintrafen, stand das Gebäude bereits in Vollbrand. Glücklicherweise konnten alle Bewohnerinnen und Bewohner das Haus unverletzt verlassen. Zwei Familien verloren sämtliches Hab und Gut. (she)