BETRUGSFALL: Heidi das Wasser abgegraben

Der ehemalige Geschäftsleiter des als Heidi-Quelle bekannten Melser Wassers steht heute vor Gericht. Dem 47-jährigen Bündner wird vorgeworfen, sich aus dem Firmenvermögen bedient zu haben.

Reinhold Meier
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Glanzvolle Fassaden, unsaubere Machenschaften: das Heidiland-Wassergeschäft ruht seit Jahren. (Bild: Ennio Leanza/KEY (Mels, 4. Oktober 2009))

Glanzvolle Fassaden, unsaubere Machenschaften: das Heidiland-Wassergeschäft ruht seit Jahren. (Bild: Ennio Leanza/KEY (Mels, 4. Oktober 2009))

Reinhold Meier

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Bankangestellten vor, vor sechs Jahren 450112 Franken zu Lasten der damaligen Melser Wasser AG ergaunert zu haben. Dafür fordert sie zwei Jahre Gefängnis, davon sechs Monate vollziehbar und 18 Monate bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem solle das Gericht die Zivilforderung der seinerzeitigen Muttergesellschaft der Melser Wasser AG beurteilen. Deren Forderung von 313 000 Franken ist bisher nicht anerkannt.

Konkret legt die Anklage dem Beschuldigten drei Handlungspakete zur Last. So soll er mit Bank- und Kreditkarten seiner Arbeitgeberin über den gesamten Zeitraum seiner gut einjährigen Tätigkeit hinweg regelmässig Bargeld bezogen haben, insgesamt 393000 Franken. Zum zweiten soll er in 77 Fällen private Rechnungen über geschäftliche Konten beglichen haben, und zwar über 40000 Franken. Und zuletzt soll er auch noch einen geschäftlichen Mitarbeiter als privaten Gärtner und Zügelhelfer eingesetzt haben, dies für 16000 Franken.

Mangelnde Aufsicht durch den Verwaltungsrat

Die Auflistung der 73 Barbezüge bei den Poststellen Mels, Bad Ragaz und Sargans sowie bei zahlreichen Bankfilialen der Region wirft die Frage auf, warum das intensive Treiben so lange unentdeckt blieb. Die Ursache liegt laut Anklage in mangelnder Aufsichtdurch den Verwaltungsrat. Denn als der Beschuldigte antrat, gab es nur einen einzigen Verwaltungsrat russischer Sprache. Als dieser nach einem halben Jahr ausschied, trat ein russischer Nachfolger an, der seinerseits nach vier Monaten ausschied. Nach einem führungslosen Monat übernahm der Geschäftsleiter kurzerhand selbst diese Funktion und konnte sich somit selbst «beaufsichtigen».

Die russischen Räte sprachen zudem kein Deutsch und waren nur äusserst sporadisch vor Ort. Diesen Umstand habe der Mann ausgenutzt, heisst es, vorsätzlich und in der Absicht, sich zu bereichern. Das Risiko aufzufliegen habe er verringert, indem er an administrativen Stellen der Firma ihm nahestehende Personen ohne Berufserfahrung einsetzte, eine junge Nichte und die Tochter seiner damaligen Freundin.

Betrug hat keinen Bezug zur Nachfolgefirma

Die auf Firmenkosten beglichenen Privatrechnungen gingen denn auch ungeniert an hiesige Pizzerien und Gaststätten, Einkaufscenter, Autohäuser, Baumärkte oder gar an einen Erotikshop und an Hellseher.

Zudem stellte er einen Arbeitslosen auf Firmenkosten als «Chef-Assistenten» an, so die Anklage weiter. Dieser soll während vier Monaten private Gartenarbeiten für ihn verrichtet, aber auch seinen Umzug in den Kanton St. Gallen organisiert haben. Sogar seine Tochter kam in den Genuss von Umzugshilfe und regelmässiger Autowäsche durch den besagten Chef-Assistenten. Nachdem die Sache aufgeflogen war, erstattete er der Firma 187000 Franken zurück.

Mit den aktuellen Bemühungen, die Heidi-Quelle neu zu nutzen, hat der Rechtsstreit nichts zu tun. Die Quelle wurde seit 2000 als «Heidiland-Mineralwasser» vermarktet, nach der Pleite ab 2010 als «Melser Mineralwasser» und im Jahr danach als «Aquanika», für ein Jahr. Der Betrieb ruht seitdem. Im August 2016 kündigte ein Liechtensteiner Investor an, zehn Millionen zu investieren, acht Mitarbeiter einzustellen und Mitte 2017 wieder zu produzieren. Der besagte Betrugsfall hat keinen Bezug zur Nachfolge- firma.