Baubeginn ist im Frühling

Ende November soll das Baubewilligungsverfahren für den Neubau des Spitals Grabs voraussichtlich abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist dann im Frühling 2016 geplant.

Katharina Rutz
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Das MRI-Provisorium des Spitals Grabs soll im Januar in Betrieb genommen werden. Dann könnten bereits auch die Vorarbeiten für den Spatenstich des eigentlichen Neubaus des Spitals beginnen. (Bild: Hanspeter Thurnherr)

Das MRI-Provisorium des Spitals Grabs soll im Januar in Betrieb genommen werden. Dann könnten bereits auch die Vorarbeiten für den Spatenstich des eigentlichen Neubaus des Spitals beginnen. (Bild: Hanspeter Thurnherr)

GRABS. Während der Ausbau des Spitals Linth in Uznach wegen Einsprachen eine Verzögerung erfährt, schreiten die Bauvorbereitungen für das Spital Grabs zügig voran. So ist geplant, dass der Bau des MRI-Provisoriums im Dezember fertig wird und im Januar in Betrieb genommen werden kann. Das Baubewilligungsverfahren für den Spitalneubau soll laut Claudia Eugster, Mediensprecherin des Baudepartements St. Gallen, bereits Ende November abgeschlossen sein. Zwar gab es auch in Grabs eine Einsprache, die aber beigelegt werden konnte.

Im Januar geht's los

Laufen auch die Ausführungsplanung und die Submissionsverfahren planmässig, kann die Baustelle in Grabs ab Januar 2016 eingerichtet werden. Es werden Rodungen und Abbruchbauten nötig sein, bevor dann im Frühling 2016 der Spatenstich zum neuen Spital erfolgen soll. Der Bauabschluss ist für Ende 2022 geplant.

«Linth» mit Problemen

Ganz anders sieht es beim Ausbau des Spitals Linth aus. Eigentlich hätten bereits diesen Herbst die ersten Bagger auffahren sollen, um den rund fünf Jahre dauernden Um- und Ausbau zu starten. Doch es wurden drei Einsprachen eingereicht, die vor allem die Bereiche Lärm und Licht betreffen würden, sagt Adelbert Luzio vom kantonalen Hochbauamt auf Anfrage. Damit könnte sich der Startschuss für den Ausbau des Spitals Linth in Uznach um Jahre verzögern. Wenn die Einsprecher mit den vorgeschlagenen Lösungen nicht einverstanden sind, könnten sie bis vor Bundesgericht gelangen. ? DIE DRITTE