Wer von der Coronakrise finanziell schwer getroffen wurde, kann im Kanton St.Gallen jetzt Soforthilfe aus dem Lotteriefonds beantragen

Aus dem Lotteriefonds werden 250'000 Franken für Familien und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt, die wegen der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Pro Gesuch werden maximal 2'000 Franken ausbezahlt. Die Hilfe soll schnell ankommen.

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Mit dem Geld aus dem Lotteriefonds werden beispielsweise Lebensmittel, Miete oder Krankenkassenprämien bezahlt.

Mit dem Geld aus dem Lotteriefonds werden beispielsweise Lebensmittel, Miete oder Krankenkassenprämien bezahlt.

Bild: Andrea Stalder

(pd/lim) Der Kantonsrat hat in der Maisession 2020 beschlossen, einen Rahmenkredit von 250'000 Franken aus dem Lotteriefonds für sofortige Überbrückungsleistungen an Einzelpersonen und Familien zur Verfügung zu stellen, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind. Gesuche können über Beratungs- oder Sozialfachstellen an die Caritas St.Gallen-Appenzell gerichtet werden, welche die Verwaltung der Gelder übernimmt. Der Kanton hat eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der Caritas abgeschlossen, «damit die Hilfe rasch ausbezahlt werden kann», heisst es in einer Medienmitteilung.

Pro Gesuch werden maximal 2'000 Franken ausbezahlt

Berechtigt für die Überbrückungshilfe sind Familien und Einzelpersonen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen. Es werden zum Beispiel Kosten für Lebensmittel, Mietkosten oder Krankenkassenprämien übernommen. Pro Person oder Familien kann nur ein Gesuch gestellt werden und es werden Beiträge von höchstens 2'000 Franken ausgerichtet.

Schulden oder Betreibungen werden nicht übernommen. Die Betroffenen müssen sich vorgängig durch eine Beratungsstelle oder das Sozialamt der Gemeinde beraten lassen – nur über diese können Gesuche an die Caritas gestellt werden.

Grosse Erfahrung mit Armutsbetroffenen

Die Caritas setzt sich schweizweit mit 16 regionalen unabhängigen Organisationen für Armutsbetroffene ein. So betreibt sie beispielsweise die Caritas-Märkte, in denen diese verbilligt Lebensmittel einkaufen können. Sie verfüge über das notwendige Wissen und einen grossen Erfahrungsschatz, um die Einzelgesuche fachlich zu prüfen und sei zudem mit den Beratungsstellen und Sozialämtern im Kanton St.Gallen bestens vernetzt. «So kann sichergestellt, dass die Unterstützungen mit anderen individuellen Massnahmen, etwa mit der finanziellen Sozialhilfe, abgestimmt sind», heisst es in der Mitteilung weiter.

Sozial-Monitoring in Planung

Zusätzlich zu dieser Sofortmassnahme beobachtet das Departement des Innern weiterhin die Entwicklungen im Bereich der Sozialhilfe und in anderen Sektoren des Sozialwesens. Dies erfolge in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und unter Berücksichtigung bestehender Instrumente auf kantonaler und nationaler Ebene, wie der Sozialhilfestatistik. Derzeit vermelden die Gemeinden im Kanton St.Gallen noch keine eigentliche Zunahme von Anfragen. «Es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen von Entlassungen und Kurzarbeit erst verzögert zeigen.»

Detaillierte Informationen zur Gesuchstellung: https://www.caritas-stgallen.ch/corona