Ausländische Zahnärzte können heute drei Monate selbständig in der Schweiz arbeiten, ohne eine Haftpflichtversicherung vorweisen zu müssen. Damit soll nun Schluss sein.
ST. GALLEN. Die Inserate tönen verlockend: Die angebotenen Zahnbehandlungen sind deutlich günstiger als bei einem hiesigen Zahnarzt – «teils sind sie halb so teuer», sagt Margrit Kessler. Sie spricht von «Schnäppchen-Preisen». Die Patientenschutz-Präsidentin kennt auch deren Schattenseiten: Immer öfter gehen bei der Patientenorganisation Klagen wegen Behandlungsfehlern ein – «relativ viele aus dem Kanton St. Gallen» (Ausgabe vom 24. Juni).
Was die Patientinnen und Patienten meistens nicht wissen: Hinter den Angeboten stehen häufig «90-Tage-Zahnärzte». Sie können in der Schweiz drei Monate ohne Arbeitsbewilligung tätig sein; sie müssen sich lediglich beim Kanton melden. Margrit Kessler kritisiert denn auch: «Die Meldepflicht für ausländische Zahnärzte ist ungenügend.» Sie könnten 90 Tage in der Schweiz arbeiten – ohne eine Haftpflichtversicherung vorweisen zu müssen. Die Nationalrätin der Grünliberalen fordert deshalb in einer Motion, künftig müsse für alle universitären Medizinalberufe eine obligatorische Haftpflichtversicherung verlangt – und diese auch offengelegt werden.
Das Anliegen der Rheintalerin findet in Bern Gehör. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unterstützt ihr Anliegen und verlangt vom Bundesrat bei der aktuellen Revision des Medizinalberufe-Gesetzes eine Ergänzung, welche «zwingend» den Abschluss einer Haftpflichtversicherung fordert.
Wer stellt den Zahnärzten drei Monate die Praxis-Infrastruktur zur Verfügung? Meistens seien es Gemeinschaftspraxen oder Kliniken, die mit ausländischen Zahnärzten zusammenarbeiteten, sagt Margrit Kessler.