Betreffend einer Tempo-30-Zone im nordöstlichen Dorfteil hat die Gemeinde Bürglen eine Information durchgeführt. Während die Einführung der Zone kaum Thema war, wurde über deren Ausgestaltung heftig diskutiert.
Nach Einführung von Tempo 30 in den Wohnquartieren Südost (2007), Südwest (2011) und Nordwest (2014) soll Tempo 30 nun auch noch im nordöstlichen Teil des Bürgler Dorfzentrums eingeführt werden. Konkret geht es um die zwei Gebiete Freihofstrasse und Breitestrasse.
Vor rund zwei Dutzend Interessierten präsentierten Gemeindepräsident Kilian Germann und Markus Schoch von der Büro Widmer AG in Frauenfeld am Mittwochabend im Saal des Werkhofs die Pläne zur Einführung von Tempo 30 in diesen Gebieten. Nachdem Markus Schoch die gesetzlichen Grundlagen erläutert hatte, erklärte er das Vorgehen zur Erarbeitung seines Gutachtens.
Im Februar wurden an der Breitestrasse und der Freihofstrasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass sich die Geschwindigkeiten an der Breitestrasse in einem Bereich bewegen, die bei Tempo 30 nebst den üblichen Eingangspforten keine baulichen Massnahmen erfordern, bei der Freihofstrasse jedoch schon.
Nebst seitlichen Einengungen sind dort zur Verkehrsberuhigung auch an einigen Stellen markierte Parkfelder vorgesehen. Von einigen der Anwesenden wurde angezweifelt, dass die Durchfahrtsbreite an der Oberfeldstrasse bei besetzten Parkfeldern noch gewährleistet sei. Ihr Einwand: Wenn es für Lastwagen bereits knapp wäre, kämen landwirtschaftliche Gefährte gar nicht mehr durch.
Da derzeit in den Quartieren markierte Parkfelder fehlen und die Gemeinde Bürglen bisher noch keine Parkplatzbewirtschaftung eingeführt hat, wird auf den Strassen, da gratis, teils grosszügig parkiert.
Mit den markierten Feldern wäre das Parkieren auf der Strasse eingeschränkt, was die Sicherheit erhöhen und auch einem Anliegen der Vermieter von Park- und Tiefgaragenplätzen entspräche, sagte der Gemeindepräsident. Ein Konzept für die Parkplatzbewirtschaftung auf dem Gemeindegebiet sei im Gemeinderat in Arbeit.
Gleich mehrere Versammlungsteilnehmer beanstandeten, dass keine Verkehrsmessung an der Säntisstrasse vorgenommen worden sei. Nach ihrer Ansicht liegt dort der grösste Handlungsbedarf.
Auch, dass der südliche Teil der Säntisstrasse bis zur Einmündung in die Sulgerstrasse ausserhalb der geplanten Tempo-30-Zone liegt, stiess auf Unverständnis. Derzeit erfülle dieser Strassenabschnitt, da er durch unbebautes Gebiet führe, die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von Tempo 30 nicht, erklärte Markus Schoch. Dieses Gebiet wird voraussichtlich in nächster Zeit bebaut. Der Gestaltungsplan sieht eine andere Strassenführung vor, die eine spätere Einführung von Tempo 30 ermöglicht.
Die Erkenntnisse aus der Diskussion werden nun in die Planung einfliessen, dann folgt als nächster Schritt die kantonale Auflage mit Einwendungsverfahren.