Mit dem Schlauchboot im Fluss treiben, das macht Spass – ist aber nicht ungefährlich. Lesen Sie hier, worauf es ankommt.
Der Spassfaktor im Wasser ist gross. Es birgt jedoch auch Gefahren. Nachfolgende Tipps helfen im Umgang mit dem Schlauchboot, beim Schwimmen in freien Gewässern und Flüssen oder beim Tauchen. Am grundlegendsten sind die gesetzlichen Vorschriften, die beim Böötliplausch gelten. Testen Sie Ihr Wissen im Quiz?
Beim Baden und Schwimmen können Leichtsinn, Übermut, Alkoholkonsum, Kälte und Strömungen verhängnisvoll sein. Gut schwimmen können alleine genügt dann oft nicht mehr. Diese sechs Baderegeln der Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) sollen dabei helfen, die wichtigsten Punkte nicht aus den Augen zu verlieren:
Wer im freien Gewässer schwimmt, nimmt am besten eine Boje oder Auftriebshilfe mit: Sie sorgen für Sichtbarkeit gegenüber Booten oder Schiffen und können Schwimmerinnen und Schwimmer notfalls über Wasser halten. Damit sind aber nicht Luftmatratzen und Schwimmhilfen gemeint, wie unter Punkt 5 vermerkt.
Sie beobachten vom Ufer aus, dass jemand im See oder Fluss Schwierigkeiten hat? Das Bundesamt für Unfallverhütung beschreibt auf seiner Website, was Sie tun können:
Wer mit einem Gummi- oder Schlauchboot auf der Thur oder dem Rhein unterwegs ist, hält sich an die sechs Flussregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG). So kann jeder zu seiner Sicherheit beitragen. «Wir empfehlen, konsequent eine Schwimmweste zu tragen», sagt Mediensprecher Philipp Binaghi.
Nur gerade 8 Prozent der Böötlerinnen und Böötler tragen auf Flüssen eine Rettungsweste, heisst es auf der Website des Bundesamts für Unfallverhütung (BFU). Dabei ist sie Pflicht und eine gute Weste im Notfall eine Lebensversicherung. Sie dreht Personen im Wasser automatisch auf den Rücken. Sogar wer ohnmächtig ist, hat dadurch freie Atemwege. Ein Grossteil der tödlichen Bootsunfälle könnte gar verhindert werden, würden alle auf dem Boot konsequent eine Rettungsweste tragen.
Das Zusammenbinden von Booten sollte man vermeiden: Dadurch sind sie nicht mehr manövrierbar. Vor der ersten Tour auf einem unbekannten Flussabschnitt sollte man ausserdem die Strecke am Ufer zu Fuss erkunden. So kann man in Ruhe alle Hindernisse und gefährlichen Stellen erkennen. Trifft man im Wasser auf ein unerwartetes Hindernis, muss man schnell reagieren. Das führe zu Stresssituationen und begünstige unüberlegte Entscheidungen, erklärt SLRG-Pressesprecher Binaghi.
Schlauchboote, die kleiner als 2,5 Meter sind, dürfen sich nur in der inneren Uferzone aufhalten, also 150 Meter vom Ufer entfernt. Gummiboote über 2,5 Meter dürfen sich auch ausserhalb der Zone bewegen, müssen aber immatrikuliert sein.
Nicht immatrikulierte Boote müssen mit Name und Adresse versehen sein. Idealerweise auch mit der Telefonnummer: So können unnötige Suchaktionen vermieden werden. In Flüssen und ausserhalb der äusseren Uferzone von 300 Metern muss für jede Person eine Rettungsweste mitgeführt werden.
Auch die Kantonspolizei Thurgau weist mit einer Informationskampagne auf die Gefahren beim Böötlen in Flüssen hin. Zum Beispiel die Thur werde gerne überschätzt: Sie ist ein Wildbach und kann sich in einen reissenden Fluss verwandeln, schreibt die Kantonspolizei Thurgau in einer Broschüre.
Ein Wehr zum Beispiel kann zur Todesfalle werden, wenn man nicht rechtzeitig auswassert. Auch die Kollision mit einem Brückenpfeiler oder mit Wiffen, Signalpfosten für Schiffe, kann schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere Kehrwasser, das sich nach einem solchen Pfeiler bildet, kann einen Sog erzeugen und gefährlich werden. Wirbel können einen in die Tiefe ziehen. Aus einem Sog oder Wirbel kann man sich aber selbst befreien, indem man sich bis auf den Grund treiben lässt und dann seitlich abstösst – auf keinen Fall sollte man dagegen anschwimmen.
Eine weitere Gefahr in Flüssen sind Wasserwalzen. Sie entstehen dort, wo grosse Richtungsänderungen in der Strömung vorhanden sind. Zum Beispiel an Abstürzen hinter Wehren oder Wasserfällen. Das Wasser fällt dabei fast senkrecht nach unten, trifft auf die Sohle und wird dort umgelenkt.
Unter der Walze entsteht ein Rückfluss, der eine Person zurück in die Walze ziehen kann. Das Wasser dort ist meist so stark mit Luft angereichert, dass es seine Dichte verliert und einen Körper nicht mehr tragen kann. Solche Situationen sind tödlich, man kann sich in der Regel nicht mehr selbst aus dieser Lage befreien.
Flüsse können sich schnell verändern. Etwa wegen des Wetters oder wenn ein Kraftwerk Wasser abgelassen hat. Jedoch sind laut Philipp Binaghi, Mediensprecher der SLRG, einzelne Flüsse nicht kategorisch gefährlich oder ungefährlich. Entscheidend sei, wie geübt jemand ist, welches Vorwissen er hat und wie er die aktuellen Verhältnisse einschätzen kann.
Wer mit Kanus, Kajaks, kleinen Gummibooten, Stand-up-Paddle oder Ähnlichem ausserhalb der Uferzone von 300 Metern unterwegs ist, muss ein genormtes Rettungsmittel, zum Beispiel eine Weste, mitführen. Wer auf Flüssen unterwegs ist, sollte generell eine Schwimmweste tragen.
Stand-up-Paddles dürfen auf dem ganzen See unterwegs sein, also nicht nur in der Uferzone. Sind sie mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt oder auf Flüssen unterwegs, müssen sie mindestens eine Schwimmhilfe mitführen, die der gesetzlichen Norm entspricht. Restube ist eine Alternative zur Rettungsweste und wird am Gürtel getragen. Mittels einer CO2-Patrone wird die Insel in wenigen Augenblicken komplett gefüllt und bietet Auftrieb.
Das SUP muss zwar nicht immatrikuliert werden, aber auf dem Brett müssen der Name und die Adresse des Eigentümers oder der Halterin gut sichtbar angebracht sein. Ausserdem wird empfohlen, eine Handynummer zu vermerken: Sollte ein besitzerloses Paddle aufgefunden werden, können so unnötige Suchaktionen vermieden werden.
Eine Promillegrenze auf dem See oder Fluss gab es für Freizeitkapitäne nur zwischen 2014 und 2020. Seither gilt für Böötler kein maximaler Wert von 0,5 Promille Alkohol im Blut mehr. Allerdings ist es auch weiterhin nicht erlaubt, ein Schiff zu führen, wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist. Ab welchem Promillegehalt das der Fall ist, wird nicht definiert.
Auch beim Tauchen gilt es, Sicherheitsrichtlinien zu beachten. Fürs Freitauchen ohne Sauerstoffflaschen empfiehlt die Schweizerische Lebensrettergesellschaft (SLRG), sich an diese Regeln zu halten:
Das könnte Sie auch interessieren