Waren im Wert von 500 000 Franken gestohlen

KREUZLINGEN. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteile zwei Männer wegen drei Einbruchsdiebstählen in verschiedene Filialen einer Warenhauskette. Die Angeklagten stahlen Uhren und Schmuck im Wert von mindestens 500 000 Franken.

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KREUZLINGEN. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteile zwei Männer wegen drei Einbruchsdiebstählen in verschiedene Filialen einer Warenhauskette. Die Angeklagten stahlen Uhren und Schmuck im Wert von mindestens 500 000 Franken. Die 33- und 45-Jährigen hatten Anfang 2012 in Kreuzlingen sowie im folgenden Jahr in den Kantonen Tessin und Wallis jeweils eine Warenhausfiliale bestohlen. Die gestohlene Ware verkauften die beiden in Rumänien. Aufgrund von DNA-Spuren konnten sie von der Polizei identifiziert und bei einer Einreise in die Schweiz verhaftet werden. Umstritten war die Höhe der Diebstahlsumme. Die Staatsanwaltschaft schätzte sie auf insgesamt 600 000, die Angeklagten auf 30 000 Franken pro Einbruch. Das Bezirksgericht ging schliesslich von Diebesgut im Wert von mindestens 500 000 Franken aus. Es verurteilte die Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei beziehungsweise vier Jahren. Die Ersatzforderungen der Versicherung der Warenhauskette verwies das Strafgericht an das Zivilgericht, weil der exakte Schaden nicht bewiesen werden konnte. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und die Angeklagten erklärten Berufung. (aba)