Nur briefliche Stimmabgaben möglich: Zweiter Wahlgang im Kanton St.Gallen im April findet statt
Um die ordnungsgemässe Durchführung des Urnengangs vom 19. April sicherzustellen und die Mitglieder der Stimmbüros vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, hat die Regierung des Kanton St.Gallen verschiedene Massnahmen beschlossen. Ausnahmsweise ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne nicht möglich.