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Ostschweiz
Ein Mann hat versucht, seinen Freund zu töten, weil er glaubte, dieser habe mit seiner Frau geschlafen. Das Kreisgericht Rorschach hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und eine ambulante Therapie verhängt.
Ein Likörflasche, ein Steakmesser, zwei Freunde, viel Kokain und sehr viel Eifersucht. Das sind im Wesentlichen die Bestandteile eines Dramas, das am Donnerstag vor dem Rorschacher Kreisgericht verhandelt wurde. Dabei lag der ganzen Geschichte eine fatale Falschannahme zugrunde: So glaubte nämlich der Beschuldigte im Vorfeld der Tat, sein Opfer, ein ehemaliger Freund und WG-Kumpan, habe mit seiner Frau geschlafen. Ein Irrtum, wie der Angeklagte auf Nachfrage des Staatsanwalts zugab.
Das Gericht sprach den 39-jährigen Gartenbauer wegen versuchter vorsätzlichen Tötung, Hausfriedensbruchs, mehrerer Drogendelikte und Fahren im fahrunfähigen Zustand schuldig. Er erhielt vier Jahre Freiheitsstrafe, eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 600 Franken. Dazu verordnete das Gericht eine ambulante Therapie zur Behandlung seiner Drogenprobleme. «Kokain hat dazu geführt, dass ich meine Arbeit, meine Familie und meine Freiheit verloren habe», sagte der Portugiese, der ausserdem für zehn Jahre des Landes verwiesen wird.
Was aber war geschehen? Am 16. Dezember 2019 schickte der Angeklagte seinem ehemaligen Freund üble Drohungen. «Du bist tot», stand unter anderem in den Textnachrichten. Am Telefon sagt er ihm, er wisse vom Verhältnis zwischen ihm und seiner Frau. Der Freund bestritt die Vorwürfe und meldete die Drohungen der Polizei. Diese empfahl ihm, sofort den Notruf zu wählen, sollte sein Bekannter tatsächlich bei ihm auftauchen. Am Abend darauf klingelte der eifersüchtige Gärtner an der Wohnungstür des Opfers. Er sagte, er wolle nur reden. In der Hand hielt er eine Flasche Baileys. Sein Freund liess ihn ein.
Was genau sich in der Wohnung abspielte, davon schilderten Täter und Opfer vor Gericht unterschiedliche Versionen. Als er die Tür geöffnet habe, habe ihm der Angeklagte ohne zu zögern mit voller Wucht die Flasche an den Kopf geschlagen, sagte der einstige WG-Kollege des Angreifers. Dieser entgegnete, das Opfer habe ihn davor als Clown und Idioten beschimpft und als erster zugeschlagen. Als er auf dem Boden lag, habe der Eindringling mit einem Steakmesser aus der Küche auf ihn eingestochen, sagte das Opfer. Der Angeklagte erwiderte, sein Freund habe sich zuerst des Messers behändigt. Wie dieses danach in seine Hände gelangt sei, daran könne er sich allerdings nicht erinnern.
Nach dem Kampf gelang es dem Opfer zu fliehen. Der Mann, der Kopf- und Stichverletzungen, Schürfungen und Schwellungen davontrug, rettete sich auf die Strassen Rorschachs, wo Passanten den Notruf verständigen. «Ich habe gemeint, ich komme da nicht mehr lebend raus», sagte er vor Gericht. Der Beschuldigte blieb unverletzt.
Das Gericht hielt die Darstellungen des Opfers für glaubhaft. «Sie sind detailliert und voller Realitätskriterien», sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Aussagen des Beschuldigten hingegen seien wenig überzeugend und widersprächen zum Teil dem objektiven Spurenbild.
Die Verteidigung hatte in wesentlichen Punkten einen Freispruch gefordert. Statt auf versuchte vorsätzliche Tötung plädierte sie auf versuchten Totschlag, da der Täter in einem Eifersuchtswahn, also in einer entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung, gehandelt habe. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft verlangte fünf Jahre.
Er sei bereit für eine Therapie, um sein Kokainproblem in den Griff zu kriegen, sagte der Angeklagte zum Schluss der Verhandlung. Bei seinem ehemaligen Freund entschuldigte er sich für die Attacke. Dieser sagte aus, der Angeklagte habe 2019 auch die eigene Frau geschlagen. Dies sei der Grund gewesen, weshalb er sich von seinem Kumpanen distanziert habe. Der Frau habe er damals mehrfach angeboten, gemeinsam zur Polizei zu gehen. Als Privatkläger erhielt der Geschädigte Schadenersatz in Höhe von rund 800 Franken. Für eine weitere Forderung nach Genugtuung verwies das Gericht auf den Zivilweg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.