Vor der Novembersession des St. Galler Kantonsparlaments: Lassen sich die Spitalschliessungen noch stoppen?

Regierung und Kantonsparlament wollen vier St. Galler Regionalspitäler schliessen. Altstätten, Flawil, Rorschach und Wattwil werden bald ohne Spital dastehen. Lässt sich das Ruder in der anstehenden zweiten Lesung nächste Woche noch herumreissen? Die Chancen stehen schlecht.

Regula Weik
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Die Situation der St. Galler Landspitäler ist nicht ansteckend, aber finanziell dramatisch.

Die Situation der St. Galler Landspitäler ist nicht ansteckend, aber finanziell dramatisch.

Bild: Patrick Hürlimann

Die Vertreter der Regionen haben hart gekämpft – doch nach viel Einsatz und stundenlanger Debatte standen sie ohne Spital da. Die Mehrheit des Kantonsparlaments entschied: Vier Spitäler werden geschlossen. Das war in der Septembersession. Seither sind einige Wochen ins Land gezogen. Und es blieb ruhig, mehrheitlich. Einzig im Toggenburg hält sich eine kämpferische Gruppe, welche für eine Grundversorgung der Landbevölkerung kämpfen will. Ob sie ihre geplante Initiative allerdings lancieren wird, ist noch offen. Der anfängliche Enthusiasmus des Komitees ist etwas abgekühlt – dies, nachdem sich klar zeigt: Das Tal steht nicht geschlossen hinter seinem Spital.

Nun steht die zweite Beratung der Spitalvorlage im Haus. Erste Aussagen der Fraktionen zeigen: Die vier bedrohten Landspitäler Altstätten, Flawil, Rorschach und Wattwil dürften kaum mehr zu retten sein.

Die SVP sieht keinen Grund, auf die Beschlüsse vom September zurückzukommen. Die Fraktion hält vielmehr fest:

«Wir sind überzeugt, mit der Spitalstrategie auf dem richtigen Weg zu sein.»

Sie sei erfreut, dass sich nach jahrelangen Diskussionen jetzt ein Weg zu einer zukunftsgerichteten Lösung abzeichne. Sie unterstütze die Regierung – «insbesondere Bruno Damann » – bei der weiteren Umsetzung der Spitalstrategie. Der Gesundheitschef hatte im Herbst mit seinem Votum bei der SVP gepunktet; er meinte damals, aus heutiger Sicht seien 2014 Fehlentscheide getroffen worden. Die Regierung hatte damals vorgeschlagen, mehrere hundert Millionen in die Erneuerung und den Ausbau der St. Galler Spitäler zu investieren.

Das Volk soll bei Altstätten und Wattwil mitreden

Bettina Surber, Fraktionspräsidentin der SP im St. Galler Kantonsparlament.

Bettina Surber, Fraktionspräsidentin der SP im St. Galler Kantonsparlament.

Bild: Benjamin Manser

Damals hatte die Bevölkerung auch den Baukrediten für die Spitäler Altstätten und Wattwil zugestimmt. Das Parlament will diese Entscheide nun rückgängig machen. Dagegen wehrt sich die SP. Fraktionspräsidentin Bettina Surber kündigte bereits im Herbst das Ratsreferendum an, denn:

«Diese beiden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Wir möchten sie im November per Ratsreferendum dem obligatorischen Referendum unterstellen.»

Bürgerliche wollen von einem Ratsreferendum nicht wissen

Davon wollen CVP und EVP nichts wissen. Die Fraktion hält fest:

«Wir stehen hinter den Beschlüssen vom September und lehnen ein allfälliges Ratsreferendum einhellig ab.»

Damit solle der Weg frei werden für eine zukunftsfähige Spitallandschaft, welche die Erst- und Notfallversorgung im Kanton flächendeckend garantiere und ein stationäres Angebot in guter Qualität sicherstelle.

Die gleiche Haltung vertreten die Freisinnigen. Die Fraktion habe sich «überaus deutlich» gegen die Unterstützung eines Ratsreferendums ausgesprochen. Denn:

«Ein Referendum ist nicht zielführend.»

Schliesslich unterstünden die relevanten Beschlüsse, wie die Festlegung der Spitalstandorte, eben gerade nicht dem Referendum.

Parlament legt Standorte fest

Benedikt van Spyk, St. Galler Staatssekretär.

Benedikt van Spyk, St. Galler Staatssekretär.

Bild: Anna Tina Eberhard

Auf unsere Anfrage, ob die Schliessung der vier Spitäler mit einem Ratsreferendum noch abgewendet werden könnte, hatte Staatssekretär Benedikt van Spyk im Herbst geantwortet: Dies sei nicht möglich. Das Ratsreferendum stehe nur bei Beschlüssen zur Verfügung, die dem fakultativen Referendum unterstünden. So sagte van Spyk denn auch:

«Der Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte untersteht nicht dem fakultativen Referendum und daher auch nicht dem Ratsreferendum.»

Anders wäre dies, wenn die Spitalstandorte im Gesetz festgeschrieben wären. Verschiedene Parlamentarier hatten in der Septembersession eine solche Änderung angestrebt, waren damit aber deutlich gescheitert.

Für das Ratsreferendum sind 40 Stimmen notwendig – es muss also ein Drittel des Kantonsparlaments das Anliegen unterstützen.