Überwachung: Kantonale St.Galler Schulen filmen im Graubereich

Eine Umfrage im Kanton St.Gallen zeigt, dass die Hälfte der kantonalen Schulen ihre Areale mit Video überwacht. Und dies ohne dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, wie die St. Galler Datenschützer sagen.

Sina Bühler
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Videoüberwachung an kantonalen Schulen: Wie verhältnismässig ist sie? (Bild: Laurent Gillieron/Keystone)

Videoüberwachung an kantonalen Schulen: Wie verhältnismässig ist sie? (Bild: Laurent Gillieron/Keystone)

Die Kantonale Fachstelle für Datenschutz hat herausgefunden, dass die Hälfte der kantonalen Schulen ihr Areal per Video überwachen lässt. Und zwar ohne, dass es eine entsprechende rechtliche Grundlage gibt. Diese Zahlen stammen aus einer Umfrage, welche die Datenschutzstelle durchgeführt hat. Deren Ergebnisse hat sie im Tätigkeitsbericht 2018 publiziert. «Obwohl es immer wieder Thema ist, waren wir doch überrascht, dass so viele Schulen Videokameras einsetzen», sagt die Datenschutzbeauftragte Corinne Suter Hellstern. Neben der Hälfte der Schulen, welche bereits Videokameras installiert haben, würden sich weitere 10 Prozent einen solchen Überwachungseinsatz überlegen oder gar wünschen. Die Gründe seien meist dieselben: Diebstahl, Littering und Vandalismus. Die Modalitäten hingegen vielfältig. Es gibt Institutionen, die nur zu gewissen Tageszeiten filmen, andere die durchgängig eine Kamera laufen lassen. Und auch die Aufbewahrung der Aufnahmen sei nicht einheitlich.

Keine Regelung für kantonale Gebäude

Dafür, dass die Datenschutzstelle ihre Umfrage nur bei kantonalen Schulen durchgeführt hat – sprich bei Mittelschulen und Hochschulen – gibt es einen Grund: Die Volksschulen liegen in der Verantwortung der Gemeinden. Diese können heute schon eine rechtliche Grundlage für die Videoüberwachung schaffen. Nur bei kantonalen Gebäuden ist dies nicht geregelt, was die Fachstelle für Datenschutz gerne ändern würde. Es ist eine Forderung, die sie Jahr für Jahr stellt: «Noch immer verfügt der Kanton St. Gallen über keine Rechtsgrundlage für Videoüberwachung», hiess es im Tätigkeitsbericht 2017. «Die Videoüberwachung ist heute allgegenwärtig. Wie bei jedem Grundrechtseingriff braucht es dazu eine Rechtsgrundlage, sie muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein», stand im Bericht 2016. «Wie die Fachstelle schon in den vergangenen Jahren darlegte, verfügt der Kanton St. Gallen im Gegensatz zu anderen Kantonen über keine gesetzliche Grundlage zur Videoüberwachung durch öffentliche Organe», meinte sie 2015. 2014. Und 2013. Unterstützung erhielt sie vor ein paar Jahren von ihrer Aufsichtsbehörde, der Staatswirtschaftlichen Kommission. 2015 reichte diese eine entsprechende Motion ein, welche aber von Parlament und Regierung abgelehnt wurde. Und zwar hauptsächlich mit dem Argument, dies sei Sache der einzelnen Gemeinden.

Verhältnismässigkeit ist gefordert

Klar ist aber, dass Videoaufnahmen im öffentlichen Raum ein Eingriff in die Grundrechte sind und daher verhältnismässig sein müssen. So muss zuerst der Einsatz milderer Mittel geprüft werden, beispielsweise bauliche und personelle Massnahmen, eine stärkere Beleuchtung, Bewegungsmelder, Polizeipatrouillen, der Einsatz von Sicherheitsdiensten oder das Beleben des öffentlichen Raumes. Und auch das Ziel der Überwachung spielt eine Rolle – wird sie nur als simples Präventionsmittel eingesetzt, ist die Verhältnismässigkeit in Frage gestellt. Was können Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern oder überhaupt Bürgerinnen gegen die Videoüberwachung einer Schule tun, solange es kein Gesetz gibt? «Sie können eine Meldung bei der Fachstelle einreichen oder auf zivilrechtlichem Weg gegen die Kameras vorgehen», sagt Corinne Suter Hellstern.