Die Gemeinde Goldach will sich mit einer ehemaligen Mitarbeiterin aussergerichtlich einigen. Die Frau liess mutmasslich rund 75'000 Franken Einnahmen der Gemeinde in die eigene Tasche fliessen.
Eine Front-Desk-Mitarbeiterin der Gemeinde Goldach hat in den Jahren 2014 und 2015 Gelder von mutmasslich rund 75000 Franken veruntreut. So hat sie Barbeträge, die für den Verkauf etwa von SBB-Tageskarten oder für Amtsdienstleistungen bezahlt wurden, in die eigene Tasche gesteckt. Die Gemeinde Goldach fordert von der Frau jetzt eine Schadenersatzzahlung von 102948 Franken.
Der Fall hätte gestern Freitag vor dem Kreisgericht Rorschach verhandelt werden sollen; die Angeklagte ersuchte um Abweisung der Klage. Das Gericht hat die Verhandlung sistiert, weil sich die beiden Parteien nun aussergerichtlich einigen wollen. Gemeinderatsschreiber Richard Falk sagt: «Es laufen derzeit Verhandlungen. Wir werden kommunizieren, wenn diese abgeschlossen sind. Aktuell obliegt die Kommunikation dem Gericht.»
Der strafrechtliche Teil des Falls ist bereits abgeschlossen. Die Frau wurde 2016 der qualifizierten Veruntreuung schuldig gesprochen und hat im Strafprozess die Zivilforderungen im Umfang von 5000 Franken anerkannt. Das Urteil ist rechtskräftig.