Vergewaltigungs-Prozess am Bezirksgericht Frauenfeld: «Warum hat die Frau nicht geschrien?»

Zwei Eritreer stehen unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung in Frauenfeld vor Gericht. Am zweiten Verhandlungstag hatten ihre Verteidiger das Wort. Sie beantragen Freisprüche. Es gebe keine Anzeichen, dass sich das Opfer gewehrt habe.

Ida Sandl
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Aussenansicht des Bezirksgerichts Frauenfeld. (Archivbild: Reto Martin)

Aussenansicht des Bezirksgerichts Frauenfeld. (Archivbild: Reto Martin)

Vieles im Vergewaltigungsprozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld ist schwer zu verstehen. Warum sich die 44-jährige Thurgauerin selber in eine gefährliche Situation gebracht hat, zum Beispiel. Anfang Mai 2018 folgt sie zwei Eritreern, die sie ein paar Stunden zuvor im Park kennen gelernt hat, in deren Wohnung. Dort soll sie dann insgesamt sechs Mal vergewaltigt worden sein.

Keine Blutergüsse gefunden

Am Mittwoch, dem zweiten Tag der Verhandlung gegen die beiden Flüchtlinge, hatten die Verteidiger das Wort. Beide plädieren auf Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung. Der Sex sei freiwillig gewesen. Die Frau habe sich unter Einfluss von Drogen und Alkohol auf das Abenteuer eingelassen. Im Nachhinein habe sie es dann bereut und zu vertuschen gesucht. Denn sie hatte zu dieser Zeit einen festen Freund.

Im Haus hätten sich zum Zeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung noch andere Menschen aufgehalten. Die Frau hätte also um Hilfe rufen können. «Wieso hat sie nicht geschrien, gebissen, gekratzt oder getreten?», fragt der amtliche Verteidiger des älteren Beschuldigten. Der 24-Jährige gilt als Haupttäter. Seinen Anwalt macht stutzig, dass bei der ärztlichen Untersuchung des Opfers keine blauen Flecken oder sonstigen Verletzungen festgestellt wurden. Auch die für eine Vergewaltigung typischen Blutergüsse an Handwurzel und Unterarm seien nicht gefunden worden.

Das Opfer sei «wie in einer Schockstarre» gewesen, schildert ihre Vertreterin. Sie habe sich zwar gesträubt, doch irgendwann einfach aufgegeben und nur noch gehofft, dass es bald vorbei sei. Zum Teil sei sie auch «weggetreten» gewesen. Die Opfer-Vertreterin stellt klar:

«Ein Nein ist ein Nein, egal wie laut es ausgesprochen wird»

Unbestritten ist die Vorgeschichte: Die Frau sitzt auf einer Parkbank, als sie von den Männern angesprochen wird. Man kommt ins Gespräch. Die Geschichten der Flucht aus Afrika hätten sie fasziniert. Mit dem 19-Jährigen, der mit 14 Jahren in die Schweiz kam und seitdem keine Familie mehr hat, habe sie Mitleid gehabt. Sie trinken Alkohol, rauchen Marihuana. Bei der medizinischen Untersuchung werden Spuren von Kokain im Blut der Frau entdeckt. Sie kann sich das nicht erklären.

Einer der beiden Männer hat den Joint mit Kokain gemischt, sagt ihre Anwältin. Aus Sicht der Verteidiger war es vielmehr ein Tauschgeschäft: Kokain gegen Sex. Auch für ihre Drogenverstösse und eine Reihe anderer Straftaten stehen die Beschuldigten vor Gericht. Die Frau ist eine verletzte Seele. Sie hat als Jugendliche auf dem Drogenstrich gearbeitet, ist dort schon einmal vergewaltigt worden. Jetzt nimmt sie an einem Methadon-Programm teil.

Ausschaffung nach Eritrea nicht möglich

Die Staatsanwältin hatte für die Beschuldigten Landesverweise von 15 und 12 Jahren beantragt. Aus Sicht der Verteidiger würden damit nur neue Probleme geschaffen. Eine Ausschaffung nach Eritrea sei nicht möglich, da die eritreische Regierung nur freiwillige Rückkehrer aufnehme. Der Anwalt des Jüngeren betont, sein Mandant sei mit der Situation in der Schweiz und der Anklage völlig überfordert.
Das Bezirksgericht will sein Urteil am Freitag verkünden.