Verfahren gegen Polizisten

Die St. Galler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Töff-Rowdy und zwei Polizisten. Der 41jährige Schweizer hatte die Verfolgungsjagd gefilmt und das Video ins Internet gestellt.

Maria Kobler-Wyer
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Ein Ausschnitt aus dem YouTube-Video: Ein Motorradfahrer rast durch die Ostschweiz und hält die Fahrt mit seiner Helmkamera fest. (Bild: Screenshot YouTube)

Ein Ausschnitt aus dem YouTube-Video: Ein Motorradfahrer rast durch die Ostschweiz und hält die Fahrt mit seiner Helmkamera fest. (Bild: Screenshot YouTube)

ST. GALLEN. Gegen zwei Polizisten der Stadtpolizei St. Gallen läuft ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Grund ist ihr Verhalten bei der Festnahme eines Motorradfahrers im vergangenen September. Seit gestern ist der Fall in der ganzen Schweiz bekannt: Mehrere Onlineportale haben ein Video von der Verfolgungsjagd und der anschliessenden Verhaftung verbreitet, das auf YouTube hochgeladen worden war.

Das knapp 19 Minuten lange Video zeigt den Motorradfahrer bei seiner Raserfahrt von Rheineck über Rorschach bis nach St. Gallen. Der damals 41jährige Mann war an jenem Septemberabend mit seinem Motorrad ohne Kontrollschilder unterwegs und der Kantonspolizei bereits in Rorschach aufgefallen, vor der er flüchtete.

Beleidigungen und Schläge

Die St. Galler Stadtpolizei schrieb damals in einer Mitteilung, dass sich der Fahrer nicht habe kontrollieren lassen wollen und die Flucht ergriff. Innerorts fuhr er mit 100 statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde. Er missachtete mehrere Rotlichter, fuhr auf der falschen Seite an Verkehrsinseln vorbei und gefährdete entgegenkommende Fahrzeuge. In St. Gallen wurde das Motorrad von einem Patrouillenfahrzeug der Polizei gestreift und kam zu Fall. Der Fahrer blieb unverletzt. Der Töfffahrer hatte die ganze Fahrt mit einer Helmkamera gefilmt. Auf dem Video ist zu sehen, wie der Töfffahrer bei der Verhaftung von den Polizisten beleidigt und möglicherweise geschlagen wird. Ein Polizist ruft «Du huere Chrüppel» und «Ich mach di kaputt».

Der Töfffahrer habe mit seiner Fahrweise mehrere Personen gefährdet, sagt Polizeisprecher Dionys Widmer. «Deshalb gingen wohl die Emotionen bei den Polizisten hoch.» Dennoch seien es natürlich unschöne Szenen.

Polizisten weiterhin im Dienst

Am Ende des Films ist einer der Polizisten zu erkennen. Die Polizei wird aber nichts gegen die Veröffentlichung des Videos unternehmen. «Im Fall von Persönlichkeitsverletzung muss die betreffende Person selber Anzeige erstatten», sagt Dionys Widmer. Die zwei Stadtpolizisten sind weiterhin im Dienst. «Ob ein Polizist suspendiert wird oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab», erklärt Widmer. «Gibt es konkrete Beweise, ist der Polizist nicht mehr tragbar oder hat nicht verhältnismässig gehandelt, kann es zu einer sofortigen Suspendierung kommen.» Der Töfffahrer wurde von der Stadtpolizei St. Gallen nach dem Vorfall wegen diverser Tatbestände ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Diese war gestern nicht erreichbar.