Die Gemeinde Vaduz hat dem Begehren von Erzbischof Wolfgang Haas zugestimmt, in der Kathedrale Vaduz drei Bischofsgräber zu errichten. Die Öffentlichkeit reagiert mit Verwunderung - und teilweise mit Spott.
VADUZ. Eva Rieger ereifert sich: «Die Nachricht, dass Erzbischof Haas sich für 130 000 Franken ein Bischofsgrab bauen lässt, kann nur als Provokation aufgefasst werden.» Die Leserbriefschreiberin schiebt nach, dass der Erzbischof mit seiner ultrakonservativen Politik die Spaltung der Gemeinde in Kauf nehme und mit seiner rückwärtsgewandten Einstellung seit
Jahren für Spott aus dem Ausland sorge. Im Unterschied zu früheren Entscheiden des Erzbistums blieben im Zusammenhang mit den Gräbern bisher verbale Angriffe auf den umstrittenen Erzbischof weitgehend aus – abgesehen von einigen polemischen und spöttischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, die sich über die Körperfülle des geistlichen Oberhauptes lustig machen.
Drei Grabkammern
Vielleicht hängt diese Zurückhaltung in der Öffentlichkeit, wo sonst der Erzbischof als willkommene Zielscheibe für geharnischte Stellungnahmen und Angriffe dient, mit dem Entscheid des Gemeinderates von Vaduz zusammen. Einstimmig hatte dieser der «Erstellung von Bischofsgräbern im Innenraum der Kirche» seine Zustimmung erteilt. Über die Kosten musste nicht abgestimmt werden, weil das Erzbistum angekündigt hat, die veranschlagte Summe von 130 000 Franken zu übernehmen. Dass die Errichtung der Gräber gerade jetzt aktuell wurde, ist im Zusammenhang mit der Renovation der Kirche St. Florin zu sehen, die mit der Errichtung des Erzbistums Vaduz kirchenrechtlich zur Kathedrale aufgewertet wurde. Die Gemeinde Vaduz hat das Gotteshaus einer Renovation unterzogen, die den Kirchturm, die Aussenfassade und auch den Innenraum umfasst. Schon bei der Erneuerung des Altarraums war auf Wunsch des Erzbischofs ein Bischofsstuhl auf Kosten des Erzbistums eingebaut worden, was in der Öffentlichkeit ebenfalls keine hohen Wellen warf.
Nun kommt es zusätzlich zum Einbau von Gräbern. Wie der Gemeinderat Vaduz in seinem Verhandlungsprotokoll zu dieser Angelegenheit festhält, suchten der Pfarreirat Vaduz und die Denkmalschutzkommission der Regierung nach einer Lösung. Gemäss Protokoll wurde die Erstellung der Gräber im Innern der Kirche als bevorzugte Variante erachtet. Bischofsgräber in der Kirche selbst entsprächen «namentlich auch der kirchlichen Bestimmung, wonach Diözesanbischöfe, auch emeritierte, das Recht haben, in ihrer Kathedralkirche bestattet zu werden». Damit kommt es nun zum Einbau von drei in den Boden eingelassenen Grabkammern, ohne dass deswegen die Nutzung der Kirche während der Einbauzeit beeinträchtigt wird, wie das Protokoll ausdrücklich erwähnt.
Während es den Anschein macht, dass diese Bauarbeiten nur wenig Resonanz auslösen, harzt es bei den Verhandlungen zwischen dem Erzbistum und den Gemeinden über die Entflechtung von kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten. In neun der elf Gemeinden sind die Regelungen unter Dach und Fach, aber in Gamprin und Balzers konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Vor einigen Jahren schnürte die Regierung zur Entflechtung von Kirche und Staat ein Paket mit einer Verfassungsänderung, einem Religionsgesetz sowie einem Abkommen mit dem Heiligen Stuhl.
Weil die Verflechtungen mit der Kirche vor allem in den Gemeinden historisch gewachsen sind, erachteten diese und der Vatikan die Regelung auf Gemeindeebene als vordringlich. Nachdem sich in Balzers und Gamprin derzeit keine gemeinsame Basis bei der vermögensrechtlichen Entflechtung abzeichnet, scheint bei der Regierung der Geduldsfaden zu reissen. Als «alternativer Lösungsansatz» schwebt ihr eine Neuregelung auf Gesetzesebene vor, womit ein Abkommen zwischen Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl hinfällig würde.