Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Berufung eines Zürcher Kantonspolizisten abgewiesen. Es schützt den Entscheid der Erstinstanz. Diese hatte den Mann wegen mehrfacher sexueller Belästigung verurteilt.
ST. GALLEN. Das Kreisgericht St. Gallen hatte im März 2013 eine Busse von 10 000 Franken gesprochen. Zudem ordnete es an, der Beschuldigte habe den beiden Opfern eine Genugtuung von 1500 beziehungsweise 2000 Franken zu zahlen. Diesen Entscheid schützte nun die zweite Instanz. Sie wies am Mittwoch sowohl die Berufung wie auch die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Zürcher Kantonspolizisten wird vorgeworfen, dass er im Schwimmbad Säntispark in Abtwil einen Sturz vorgetäuscht und dabei einer jungen Frau mit der Hand in die Badehose gegriffen habe. Einige Zeit später soll er sich im Solebad einer weiteren Frau beim Tauchen unsittlich genähert haben.
Die ganze Sache sei für ihn ein Albtraum, hatte er am Dienstag vor dem Kantonsgericht erklärt (Ausgabe von gestern). Durch die unberechtigten Vorwürfe sei seine berufliche Karriere in Gefahr. Er sei an jenem Abend im Endbecken der Rutschbahn ausgerutscht und habe sich kurz an einer Frau festgehalten. Mehr sei nicht geschehen. Der Verteidiger hatte einen vollumfänglichen Freispruch verlangt. Sein Mandant habe mit den Übergriffen nichts zu tun. Die Aussagen der Frauen seien widersprüchlich. Erst nach dem Vorfall im Solebad habe die erste Zeugin dem Geschehen bei der Rutschbahn grössere Bedeutung zugemessen. Vorher sei sie davon ausgegangen, es habe sich um eine zufällige Berührung gehandelt.
Es sei nicht möglich, dass die Frauen seinen Mandanten im Solebad eindeutig erkannt haben könnten, erklärte der Verteidiger. Aufgrund des Dampfes sei ein tauchender Mann im Wasser nur schemenhaft erkennbar. Die Frauen hätten auch von drei jungen Männern erzählt, von denen sie angesprochen worden seien. Es könne gut sein, dass einer von ihnen für den Übergriff im Solebad verantwortlich sei.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung. Sie verlangte eine Verurteilung wegen mehrfacher Schändung und eine bedingte Freiheitsstrafe von 5000 Franken. Das Ausrutschen an jener Stelle des Bades sei praktisch unmöglich, erklärte der Staatsanwalt. Die Aussagen der Frauen seien hingegen frei von Widersprüchen. Sie seien vom Beschuldigten überrumpelt worden. Der Übergriff sei so kurz gewesen, dass sie sich nicht hätten wehren können.
Das Kantonsgericht wies nun Berufung und Anschlussberufung ab. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 4000 Franken muss der 34-Jährige zu zwei Dritteln bezahlen. Einen Drittel trägt der Staat.