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Ostschweiz
Ab sofort müssen im Kanton St.Gallen Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen mit über 150 Personen online ein Formular ausfüllen. In St.Gallen verzögerte sich die Abgabe von Schutzmasken.
Der Kanton hat am Donnerstag begonnen, über eine halbe Million Schutzmasken an Hausärzte, Alters- und Pflegeheime, Apotheken, Zahnärzte und Spitexorganisationen zu verteilen. Die Masken hat die Armeeapotheke zur Verfügung gestellt. Sie sollen den Bestand der Ärzte ergänzen. Die Verteilung übernimmt der Zivilschutz. Gleichzeitig wurden neue Massnahmen im Umgang mit dem Corona-Virus eingeleitet.
«Bisher haben wir bei Veranstaltungen unter 1000 Personen an die Selbstverantwortung der Veranstalter plädiert», sagt Markus Betschart. Der ehemalige Kantonsarzt ist im Ruhestand und als ärztlicher Mitarbeiter wieder aufgeboten worden. Neu nimmt das Kantonsarztamt für jede dieser Veranstaltungen eine Risikoabwägung vor.
So müssen Veranstalter etwa angeben, ob es sich um einen Sportanlass, eine Kulturveranstaltung, eine Messe oder einen Umzug handelt. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Besucher bei der Eingangskontrolle ihre Personalien eintragen und bestätigen, dass sie in den letzten 14 Tagen keines der betroffenen Gebiete wie Norditalien oder Singapur bereist haben.
Veranstalter müssen zudem darauf hinweisen, dass Gäste bei Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden von der Veranstaltung ausgeschlossen sind. «Das Wichtigste ist, dass keine Personen aus betroffenen Gebieten auf engem Raum mit anderen zusammen kommen», sagt Betschart.
Der Kanton erlasse weiterhin keine Bewilligungen für Veranstaltungen, dafür seien die Gemeinden zuständig. Betschart sagt:
«Wir geben lediglich eine Empfehlung dazu ab, ob ein Anlass durchführbar ist oder abgesagt werden soll.»
So sei etwa eine Tanzveranstaltung für Senioren relativ risikoreich, ein Jugendkonzert dagegen eher unbedenklich. «Es geht darum, dass Personen über 65 Jahre, insbesondere mit chronischen Krankheiten, geschützt werden oder sich selber schützen», sagt Betschart. Bei dieser Personengruppe kann das Corona-Virus schwere Verläufe zeigen.
Allein am Donnerstagnachmittag haben 130 Veranstalter Formulare eingereicht. Drei Personen des Kantonsarztamts sind damit beschäftigt, die Anfragen zu beantworten. Für Veranstaltungen, an denen weniger als 150 Personen erwartet werden, muss kein Formular eingereicht werden. Doch auch dort soll eine Art Eingangskontrolle stattfinden und Veranstalter sollen auf Hygienemassnahmen aufmerksam machen.
Bereits am 28. Februar hatte der Bundesrat entschieden, dass für Anlässe mit unter 1000 Personen eine Risikoabwägung erfolgen muss. Grössere Anlässe mit über 1000 Personen hat er bis mindestens zum 15. März verboten.
In den acht Zivilschutzregionen wurde am Donnerstag mit dem Verteilen von Schutzmasken an Hausärzte begonnen. In St.Gallen mussten Ärzte am frühen Nachmittag teilweise lange warten, bis sie Masken erhielten. Grund war, dass 50 bis 60 Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig erschienen, um die Masken abzuholen.
Damit hatten das kantonale Gesundheitsdepartement, das die Aktion organisierte, und der Zivilschutz, der sie durchführte, nicht gerechnet. Ausserdem seien die Ärzte-Listen des Departements anfänglich nicht übersichtlich gestaltet gewesen, teilweise waren sie auch nicht aktualisiert. Das führte dazu, dass Ärzte Schutzmasken abholen wollten, aber keine erhielten, weil sie nicht auf der Liste geführt waren. Einige Hausärzte vor Ort kritisierten die Verteilaktion.
Donat Ledergerber, Generalsekretär des Gesundheitsdepartements räumt ein, dass einige Listen nicht aktuell waren und es zu Verzögerungen kam. «Wir ärgern uns über diesen Fehler und bedauern diesen», sagt Ledergerber. «Um die Listen aktuell zu halten, sind wir aber auch korrekte Mutationsänderungen seitens der Ärzteschaft angewiesen.»
Damit sich eine solche Situation nicht wiederhole, könne ab jetzt jeder Arzt, der sich vor Ort ausweisen könne, Masken abholen. Die Verteilaktion wird noch an zwei weiteren Tagen durchgeführt. In den übrigen Zivilschutzregionen verlief sie planmässig.
Die Masken, die an Hausärzte verteilt werden, sollen gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) erkrankte Personen tragen, die sich etwa für einen Arztbesuch aus dem Haus begeben. Auch sollen Ärzte Personen mit Verdacht auf Corona-Virus eine solche Maske anziehen. Zusätzlich erhalten Arztpraxen effizientere Atemschutzmasken. Diese sollen Hausärzte verwenden, wenn sie bei Patienten einen Rachenabstrich für den Test auf Corona-Virus durchführen. Gesunden Menschen empfiehlt das BAG, keine Masken zu tragen.