…ist damit zu rechnen, dass unser Nachwuchs zwischen sieben und zwölf Jahren am 1. April nicht zum Scherzen aufgelegt sein wird. Zumindest nicht, wenn es ums Autofahren geht. «Zurück in den Kindersitz» lautet die neue, bitterernste Vorschrift für jene Kinder, die noch
…ist damit zu rechnen, dass unser Nachwuchs zwischen sieben und zwölf Jahren am 1. April nicht zum Scherzen aufgelegt sein wird. Zumindest nicht, wenn es ums Autofahren geht. «Zurück in den Kindersitz» lautet die neue, bitterernste Vorschrift für jene Kinder, die noch
nicht eineinhalb Meter gross sind.
Ihre Freude über das Wiedersehen mit den «Kinderrückhaltevorrichtungen», die sie nach alter Vorschrift mit sieben losgeworden sind, dürfte sich in Grenzen halten.
Die St. Galler Kantonspolizei hat dazu ein Infoblatt verschickt: «Achtung Beispiel: Der Turnleiter einer Jugi transportiert vier Kinder im Alter von acht Jahren. Demzufolge braucht er vier Kindersitze im Auto.» Fragt sich, in welchem normalen PW vier Kindersitze Platz haben.
Vorbei die Zeiten, da wir als Kinder locker zu siebt in einen VW Passat passten: vier auf der Rückbank, drei im Kofferraum, mit dem Kofferraumdeckel als «Haltevorrichtung» (wenn er geschlossen war). Die Erwachsenen waren sich des Risikos bewusst, fuhren vorsichtig – wir haben's überlebt.
Ab dem 1. April, wenn die Jungen gesichert sind wie Jagdpiloten, können die Eltern auf die Tube drücken.
Geschwindigkeitskontrollen werden ja vermutlich seltener, da die Polizei damit beschäftigt sein wird, mit geeichten Messbändern die Ohne-Kindersitz-Jugend zu vermessen. Daher empfiehlt sich zumindest, den vorschriftsmässig angebundenen Kindern Schutzbrillen anzuziehen – für den Fall, dass die Airbags losgehen und eine Sprengpulverwolke in den Fahrgastraum pusten.
Und die Helme für sämtliche Insassen nicht vergessen – falls die frustrierte Jungmannschaft im Fond mit Notfallapotheke und Pannendreieck um sich zu schmeissen beginnt. (av)