Im Sommer wählt die Regierung die St.Galler Mitglieder im Hochschulrat der neuen Fachhochschule Ost. Die vorberatende Kommission fordert, dass das Parlament im Anschluss mitreden darf.
Die Suche nach den 15 Mitgliedern des Hochschulrats für die neue Fachhochschule Ost läuft. Der Kanton St.Gallen wird acht Mitglieder stellen, darunter den Präsidenten. Wahlgremium ist die Regierung. Geht es nach der vorberatenden Kommission zur Neustrukturierung der Ost, soll das Parlament dabei mitreden. Sie schlägt «einen Genehmigungsvorbehalt des Kantonsrates bei der Wahl der St.Galler Mitglieder des Hochschulrats» vor.
Die Regierung würde ihre Auswahl dann dem Kantonsrat präsentieren. «Wäre dieser nicht zufrieden, müsste die Regierung noch einmal über die Bücher», sagt SP-Kantonsrat Peter Hartmann, Präsident der vorberatenden Kommission. Dieses Vorgehen würde der Wahl der Mitglieder in den Verwaltungsrat der Spitalverbunde ähneln.
«Wir sehen den Kantonsrat in einer Kontrollfunktion.»
Das Parlament hatte der Regierung bereits den Auftrag erteilt, einen Genehmigungsvorbehalt auszuarbeiten. Diese hält in ihrer Botschaft fest, dass ein solcher «klar den verfassungsrechtlichen Grundlagen» widerspreche, da es sich um eine zwischenstaatliche Einrichtung handelt. Die vorberatende Kommission ist anderer Meinung. Sie stützt sich dabei auf ein Kurzgutachten, das der Rechtswissenschafter Felix Uhlmann von der Universität Zürich zuhanden des Kantonsrats geschrieben hat. Darin heisst es:
«Die Genehmigung einer Wahl einer Kantonsvertretung in eine zwischenstaatliche Einrichtung durch den Kantonsrat stellt entgegen der Auffassung der Regierung keinen klaren Verfassungsverstoss dar, sondern wäre rechtlich vertretbar.»
Die Genehmigung durch den Kantonsrat stehe aber zu Artikel 74 und weiteren Bestimmungen der Kantonsverfassung in einem «gewissen Spannungsverhältnis, so dass von der Aufnahme einer Genehmigungskompetenz tendenziell abgeraten wird». Der Entscheid liege beim Kantonsrat.
Bildungsdirektor Stefan Kölliker sagt, es sei unter Juristen «umstritten», ob dieser Genehmigungsvorbehalt verfassungsmässig ist oder nicht. Beschliesse ihn der Kantonsrat, so werde die Regierung dem Kantonsrat die Wahl der st.-gallischen Mitglieder des Hochschulrates auf die Novembersession 2019 zur Genehmigung unterbreiten. «Sie wird dann aber dem Kantonsrat bei nächster Gelegenheit eine Anpassung der Verfassung beantragen, damit die verfassungsrechtliche Unsicherheit beseitigt werden kann.»
Der Hochschulrat soll die drei Fachhochschulen in St.Gallen, Rapperswil und Buchs zusammenführen und seine Arbeit am 1. Januar 2020 aufnehmen. Vorgesehen ist, dass ihm Vertreter aus Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und den Bildungsverwaltungen der Träger angehören. Hartmann betont, wie wichtig diese Vielfalt sei.
Die Ausschreibung der St.Galler Hochschulratsmandate ist gemäss Kölliker «auf sehr grosses Interesse» gestossen. Über 100 Bewerbungen seien eingegangen, wovon viele «über eine hohe Qualität» verfügten. Der Wahlausschuss – dem Kölliker angehört – habe aufgrund eines differenzierten Kriterienkatalogs eine Vorauswahl getroffen. Die Wahl erfolgt voraussichtlich im August.
Die vorberatende Kommission fordert, das Parlament auch bei weiteren Aspekten der neuen Fachhochschule einzubeziehen. In der Nachtragsbotschaft der Regierung seien Konturen klarer geworden, so Hartmann. Doch nicht alle Rahmenbedingungen und Konsequenzen der Zusammenlegung seien abschliessend geklärt. Die vorberatende Kommission spricht sich dafür aus, «dass die Regierung dem Kantonsrat beziehungsweise der Finanzkommission über die noch offenen Punkte Bericht erstattet». Dazu gehören die Vertretung der st.-gallischen Interessen im Hochschulrat, das Hochschulstatut, die Fusionskosten, die Synergiegewinne sowie das Personalrecht.
Wegen Besoldungsdifferenzen zwischen den drei Standorten und unterschiedlicher Personalreglemente verlangte die vorberatende Kommission im März eine zusätzliche Stellungnahme der Regierung. Mehrfach wurden die Vorkommnisse an der Universität St.Gallen als abschreckendes Beispiel genannt.
Der Kantonsrat wird die Vorlage im Juni in erster und zweiter Lesung beraten – damit die Volksabstimmung im November stattfinden kann.