Traktorfahrer müssen sich anschnallen

Seit Februar gilt die neue Gurttragepflicht auf Traktoren. Sie soll für mehr Sicherheit sorgen. Wie sieht die Situation im Thurgau aus?

Florian Beer
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Neue Traktoren müssen mit Gurten ausgerüstet sein. (Bild: Benjamin Manser)

Neue Traktoren müssen mit Gurten ausgerüstet sein. (Bild: Benjamin Manser)

«Todesfalle Traktor.» Das titelte der «Blick» im August etwas überspitzt zur Debatte über die Gurttragepflicht auf Traktoren. Schweizweit hat sich die Anzahl der Todesfälle in der Landwirtschaft 2018 von 23 auf 42 Fälle fast verdoppelt. Deshalb verlangt die Stiftung Agriss, die sich im Auftrag der Suva um die Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft kümmert, eine Gurtpflicht auf Traktoren.

Gurttragpflicht nicht auf allen Betrieben gleich

Im Kanton Thurgau sieht die Situation dagegen weniger dramatisch aus. Wie die Kantonspolizei auf Anfrage schreibt, ereigneten sich im Jahr 2018 15 Traktoren-Unfälle mit zwei Verletzten. 2017 waren es genau die gleichen Zahlen. Die häufigste Unfallursache ist laut der Thurgauer Kapo «Missachten des Vortritts» gefolgt von «Ablenkung». Eine Gurttragpflicht wird das Traktorfahren sicherer machen, aber nicht die Anzahl Unfälle senken, schreibt die Kapo weiter.

«Jeder neue Traktor und Transporter muss mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.» So lautet die Verordnung, die am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist. Betriebe mit Lehrlingen und mit «familienfremden Angestellten» sollten ihre Maschinen mit solchen nachrüsten. Das Durchsetzen der Gurtentragpflicht und die Vorbildfunktion lägen in der Verantwortung der Arbeitgeber und Berufsbildner, schreibt Agriss in einer Mitteilung. Die Tragroutine könne nur durch wiederholte Instruktionen erreicht werden.

«Pöstler muss sich auch nicht anschnallen»

Markus Koller von der Geschäftsstelle VTL-Landtechnik ist der neuen Gurttragpflicht gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt. Im Gelände und auf der Strasse mache diese Regelung Sinn, denn das Fahren sei angeschnallt sicherer. Auf dem Hof oder beim Rangieren sei die Gurttragpflicht allerdings ein Hindernis. «Der Pöstler muss sich ja auch nicht anschnallen, wenn er von Haus zu Haus fährt», sagt Koller. Dass die neue Regelung bei vielen Bauern auf Unverständnis stosse, überrasche ihn nicht. Er geht allerdings davon aus, dass sich die Gurttragpflicht, wie auch beim Auto, mit der Zeit durchsetze und zur Normalität werde.